Tektur zum Bauantrag zum Errichten eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl. Nr. 687/3)
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
GR Lerach zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Lerach die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
Für das oben bezeichnete Bauvorhaben auf dem Grundstück Göllstr. 8 besteht bereits eine Baugenehmigung, die Zustimmung des Bauausschusses wurde in der Sitzung vom 19.02.2018 erteilt, erläutert Herr Schaller. Während der ersten Bauphase entstand das Problem, dass das Grundwasser nicht ausreichend abgesenkt werden konnte. Um die Höhenentwicklung einigermaßen einhalten zu können, wurde auf die Dämmung der Bodenplatte verzichtet und die Geschoßhöhen leicht reduziert, sodass nun eine restliche Überhöhung von 9 cm übrigblieb. Auf dieser Basis liegt nun eine Tektur vor mit dem Inhalt auf Erhöhung des Dachfirstes von 10,44 m auf 10,53 m. Bezugsfälle in der näheren Umgebung sind vorhanden: Die Wohngebäude in der Egerländerstraße haben eine Firsthöhe von 10,40 m und in der Sudetenstraße eine Firsthöhe von 10,80 m. Somit hat die nun beantragte Firsterhöhung keine nachteiligen Auswirkungen auf das Einfügegebot; eine Zustimmung ist aus Sicht der Verwaltung möglich.
3. BM Dr. Zimmer kritisiert, dass wegen ein paar Zentimeter Einsparung an der Geschosshöhe auf die Dämmung der Bodenplatte verzichtet wurde und erinnert an das kommunale Energieeffizienz-Netzwerk Berchtesgadener Land, dem auch die Gemeinde Piding angeschlossen ist.
Er sieht nicht ein, dass über die Baukontrolle vor Ort die Dämmung der Bodenplatte weggelassen wird. Es hätte mit dem Landratsamt wegen der Erhöhung von 20 Zentimeter geredet werden müssen.
Mit Zustimmung des Bauausschusses erklärt Herr Lerach, dass die Dämmung der Bodenplatte reduziert worden ist, aber die Dämmung
der Bodenplatte besteht.
BM Holzner legt dar, dass in der Vergangenheit auch schon wegen einer Erhöhung der Firsthöhe von 20 Zentimetern Anträge abgelehnt worden sind und verweist auf die bestehenden Vorschriften.
GR Rotter und GR Schlindwein sprechen sich für die Befürwortung des Antrages aus.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Tekturantrag zur Erhöhung des Dachfirstes des Wohnhauses auf dem Grundstück Göllstr. 8 (Fl. Nr. 687/3) auf 10,53 m zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.03.2019 11:48 Uhr