Bauleitplanung der Stadt Bad Reichenhall; Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Vogelthenn-Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 53. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass die Stadt Bad Reichenhall beabsichtigt, ihren Bebauungsplan „Vogelthenn-Süd“ für das Grundstück Fl. Nr. 104/12 Gemarkung St. Zeno zu ändern. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Durch die städtebauliche Nachverdichtung soll mit einer im Vergleich zum derzeitigen Bestand gebietsverträglichen Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung dem hohen Nachfragedruck an Wohnungen begegnet werden. Die Gemeinde Piding wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur geplanten Bebauungsplanänderung gebeten.
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplanes keine nachteiligen Auswirkungen für die Belange der Gemeinde Piding ergeben.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt von der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Vogelthenn-Süd“ der Stadt Bad Reichenhall Kenntnis. Einwände oder Bedenken werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 11:48 Uhr