Bauvoranfrage zum Errichten einer Gewerbehalle mit Büro auf dem Grundstück Reichenhaller Straße 17 (Fl. Nr. 804)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.06.2020 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Auf dem Grundstück Reichenhaller Straße 17 mit einer Fläche von 1.307 m² steht derzeit ein altes, seit vielen Jahren unbewohntes ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen, so Herr Schaller. Für dieses Grundstück liegt nun eine Bauvoranfrage vor, dort anstelle des Bestandsgebäudes eine gewerbliche Lagerhalle mit Büroräumen mit einer Grundfläche von ca. 397 m² und einer Höhe von 7,00 m zu errichten. Das Gebäude soll vom darüber liegenden, bestehenden Gewerbebetrieb genutzt werden.
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Acker/Grünland sowie Grünfläche ohne Zweckbestimmung ausgewiesen. Das Grundstück liegt an der stark befahrenen B 20 hinter einer Lärmschutzwand. Eine erneute Wohnbebauung erscheint hier angesichts der Immissionen für nicht zweckmäßig. Eine gewerbliche Nutzung dieses Areals erscheint dagegen durchaus vertretbar. Eine besondere naturschutzmäßige oder umweltbezogene Wirkung ist dem Grundstück auf Grund seiner Lage nicht zuzuschreiben. Da das Grundstück im Bereich der Anbauverbotszone der B 20 liegt, wurde vom Bauherrn bereits eine Anfrage an das Straßenbauamt Traunstein gerichtet. Das Straßenbauamt hat mit Schreiben vom 18.05.2020 bereits die Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben unter relativ leicht erfüllbaren Auflagen erteilt.
Im Außenbereich ist nach § 35 BauGB ein Vorhaben nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dies wäre möglich, wenn das geplante Bauwerk als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass durch die Ausführung oder Benutzung des Grundstücks öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Die Zufahrt zu diesem Grund soll vom Gewerbegrundstück Reichenhaller Straße 15 über die bestehende Zufahrt von der B 20 aus erfolgen. Das Grundstück ist auch hinsichtlich Ver- und Entsorgung voll erschlossen. Da die Nutzung des Baugrundstückes der baulichen Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs dient und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist, kann die Festsetzung im Flächennutzungsplan dem Vorhaben nicht entgegengehalten werden (§ 35 Abs. 4 Ziffer 6 BauGB).
Die Prüfung der Bauvoranfrage ergab, dass einer gewerblichen Nutzung des Grundstücks entsprechend der Bauvoranfrage zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

Herr Schaller verliest folgenden Inhalt des Schreibens des Straßenbaumtes vom 28.05.2020 an den Bauwerber:

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten einer Gewerbehalle auf dem Grundstück Reichenhaller Straße 17 (Fl. Nr. 804) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 13:19 Uhr