Änderungsplanung zur Errichtung eines Milchziegenstall und einer Heubelüftungshalle mit Hackschnitzelheizung im Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.01.2021 ö 6

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schuster soll auf dem Grundstück Klingerweg 1 ein Milchziegenstall und eine Heubelüftungshalle entstehen. Der Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 20.07.2020 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, eine Entscheidung seitens des Landratsamtes steht noch aus. Nun beantragt der Bauherr eine Änderung bezüglich Lage und Höhe der Heubelüftungshalle sowie der Einteilung der darin befindlichen Trocknungskammern. Zudem soll ein Anbau für eine Hackschnitzelheizung mit entsprechender Lüftungs- und Heizungstechnik entstehen. Der Milchziegenstall erfährt keinerlei Änderungen.

Der landwirtschaftliche Betrieb zur Erzeugung von Ziegenmilch soll erweitert werden, da die vorhandenen Stallungen nicht mehr ausreichen. Die Heubelüftungshalle soll eine Grundfläche von 42,40 x 12 m erhalten, die bisherige Firsthöhe von 9,18 m soll auf 9,90 m anwachsen. Die gesamte Halle soll um 1,80 m nach Osten verschoben werden und im Westen einen Anbau für die Hackschnitzelheizung mit 5,30 m x 18,20 m erhalten.
In der Halle sind weiterhin vier Trocknungsboxen vorgesehen, die Einfahrtmöglichkeiten zum Abladen sowie die technischen Einrichtungen sollen geändert werden.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, im Flächennutzungsplan als Acker/Grünland festgesetzt. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 35 Abs. 1 BauGB. Demnach sind Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist sowie, wie im vorliegenden Fall, einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und dabei nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass diese Kriterien alle erfüllt sind. Es handelt sich um einen bestehenden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb, auch die Betriebsnachfolge ist bereits geregelt.

Nach der baurechtlichen Prüfung kann der Bauvoranfrage nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Ob Probleme mit dem Wasserwirtschaftsamt wegen der Nähe zur Ache zu erwarten sind, fragt 2. BM Kleinert. Dabei bekundet er ausdrücklich, das Bauvorhaben zu befürworten.
Das Bauamt vermutet keine Schwierigkeiten, zumal die Planung durch den Bauernverband erfolgte.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Änderungsplanung für die Errichtung eines Milchziegenstalles und einer Heubelüftungshalle mit Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Klingerweg 1 (Fl. Nr. 450) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2021 11:21 Uhr