Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 "Piding Ost" zur Errichtung eines Carports, eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzzaunes in der Carossastr. 31, Fl. Nr. 256/54


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.03.2021 ö 4

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Laut Herrn Schaller sollen auf dem Grundstück Carossastr. 31 (Fl. Nr. 256/54) ein Stellplatz mit Carport, ein Schuppen für Gartengeräte und Holz sowie ein Sichtschutzzaun errichtet werden.

Die Einzelvorhaben verteilen sich gemäß beiliegender Skizze dabei auf das Grundstück: Zum nördlichen Nachbarn soll ein Sichtschutzzaun mit max. zwei Metern Höhe, auf der Ostseite des Grundstücks hinter dem Haus ein Schuppen für Gartengeräte und Brennholz sowie an der westlichen Hauswand ein zusätzlicher Stellplatz mit Überdachung entstehen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich somit nach § 30 Abs. 1 BauGB. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes schreiben eine ausreichende Zahl an Stellplätzen vor, verbieten aber eine Überdachung. Der Antragsteller benötigt aufgrund der vorhandenen Einliegerwohnung und zusätzlicher Fahrzeuge einen weiteren Stellplatz. Der Schuppen als Nebenanlage gem. § 14 BauNVO dürfte gem. Festsetzungen nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Diese sind nach Osten aber bereits durch das Hauptgebäude ausgereizt. Der Zaun dürfte nicht als Sichtschutzzaun ausgeführt werden, zulässig wären nur Maschendrahtzäune bis max. ein Meter Höhe, welche mit Hecken von max. 1,5 m hinterpflanzt werden müssen.
Daher beantragt der Bauherr eine Befreiung von diesen Festsetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB und Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

Eine solche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung dieses allgemeinen Wohngebiets nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar sowie auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Diese Bedingungen sind erfüllt. Insbesondere dem expliziten Verbot eines Carports kann entgegengehalten werden, dass im Bebauungsplangebiet bereits mindestens ein Carport genehmigt wurde. Die Form des Zauns begründet der Antragsteller mit dem expliziten Wunsch eines Sichtschutzes aus persönlichen Gründen zum nördlichen Nachbarn hin. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10 „Piding Ost“ kann somit erfolgen.

Die Grundflächenzahl wird durch die zusätzlich versiegelte Fläche erhöht, liegt aber noch unterhalb der festgesetzten GRZ II gem. Bebauungsplan von 0,375. Eine überschlagene Berechnung der Verwaltung kommt auf ca. 0,32 nach Umsetzung der Vorhaben.
Die drei Vorhaben sind ansonsten verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 BayBO.

Diskussionsverlauf

Herr Schaller schickt voraus, dass er den ihm übergebenen Beschlussvorschlag geringfügig geändert hat. Er erklärt die geplanten Maßnahmen mündlich, nachdem weitere Zeichnungen des Antragstellers, die kurzfristig eingegangen sind, nicht im Ratsinformationssystem erscheinen.

Wie in der vorangegangenen Sitzung bemängelt GR Lerach die zur Verfügung gestellte Unterlage. Diese entsprecht nicht der Planzeichenverordnung.
Für eine isolierte Befreiung genügt der vorgelegte Plan dennoch, entgegnet Herr Schaller. Die weiteren vom Bauherrn gezeichneten Pläne stehen bedauerlicherweise derzeit nicht im RIS zur Verfügung.
GR Schmidtmeier wünscht ebenfalls bessere Pläne, um abstimmen zu können.
BM Holzner schlägt vor, jetzt nicht abzustimmen, da die erforderlichen Unterlagen fehlen.
Dagegen spricht sich 2. BM Kleinert aus. Ihm genügen die Antragsunterlagen in Ergänzung der Erklärungen von Herrn Schaller. Für die Zukunft fordert er die Vorlage besserer Pläne.
GR Koch schließt sich den Ausführungen des 2. Bürgermeisters an.
Für die Zurückstellung des Antrags plädiert GR Dr. Zimmer. Dem Planentwurf kann er nicht zustimmen.
GR Schmidtmeier schließt sich an.
BM Holzner stellt die Abstimmung über diesen TOP zurück, nachdem dies offensichtlich der Wunsch der Mehrheit der Räte ist.

Datenstand vom 26.05.2021 11:26 Uhr