Bauantrag zum Anbau und Aufstockung der Garage für den Einbau einer Einliegerwohnung am Grundstück Roseggerstr. 1 (Fl. Nr. 252/6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Am Anwesen Roseggerstraße 1 (Fl. Nr. 252/6) soll an die bestehende Garage angebaut (Anbau Länge 4,90 m) und der gesamte Bereich (Garage Bestand und Anbau) aufgestockt werden.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet. Maßgebende Vorschrift ist hier der § 34 BauGB, nach dem ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Wandhöhe nach Aufstockung des Anbaus ist mit 7,24 m niedriger als beim Hauptgebäude. Der Anschluss an Wasser und Kanal ist vorhanden.
Die notwendigen Stellplätze werden auf eigenem Grund nachgewiesen.
Das Bauvorhaben fügt sich somit ein. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
GR Utz zeigt persönliche Beteiligung.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Johann Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 10
NEIN-Stimmen 0
GR Utz nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Anbau und Aufstockung der bestehenden Garage am Anwesen Roseggerstraße 1 (Fl. Nr. 252/6) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2023 13:47 Uhr