Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838)


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 27. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.10.2016 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller gibt bekannt, dass in der Sitzung am 13.7.2016 ein Bauantrag zum Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 behandelt und aus verschiedenen Gründen das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde.

Das Landratsamt hat diesen Bauantrag nun geprüft und festgestellt, dass die Gemeinde das Einvernehmen hätte erteilen müssen. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet, Werbeanlagen als nicht störende gewerbliche Nutzung sind allgemein zulässig. Auch wird die beanstandete Häufung von Werbeanlagen nicht anerkannt. Bauplanungsrechtliche Gründe stehen ebenfalls nicht entgegen.
Mit Schreiben vom 19.9.2016 wird die Gemeinde nun aufgefordert, über das gemeindliche Einvernehmen erneut zu entscheiden.

Die grundsätzliche Zulässigkeit von Werbung in einem Mischgebiet (MI) wird nicht in Frage gestellt. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt, da eine Häufung von Werbeanlagen festgestellt sowie die Verkehrssicherheit in Frage gestellt wurde. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Niederschrift vom 13.7.2016 verwiesen. Weiter ist dazu festzustellen, dass im Jahr 2016 einem Bauantrag für eine Außenwerbung zugestimmt wurde unter der Bedingung, dass die bereits damals vorhandene ungenehmigte Werbeanlage aus Gründen der Häufung von Werbung entfernt wird. Erst auf ein Anschreiben des Landratsamtes hin wurde erst jetzt der vorliegende Bauantrag gestellt.
Abschließend ist festzustellen, dass sich an der Sachlage nach wie vor nichts geändert hat und deshalb auch keine Änderung der Entscheidung vom 13.7.2016 notwendig erscheint.
 

Diskussionsverlauf

BM Holzner legt dar, dass sich an der Sachlage gegenüber der ersten Entscheidung nichts geändert hat, er wird dem Bauantrag nicht zustimmen.

GR Schlindwein ärgert sich, dass sich das Landratsamt schon wieder über die Meinung des Bauausschusses hinwegsetzt.

GR Geigl befürchtet, wenn es sich bei dieser Werbeanlage um ein eigenständiges Gewerbe handelt, dass dann auf der noch freien Fläche neben den Fahnenmasten noch eine Werbeanlage errichtet werden könnte.

GR Pfannerstill bittet darum, das Straßenbauamt nach ihrer Meinung bezüglich dieser Situation zu fragen. Die Stellungnahme des Straßenbauamtes sollte dann an das Landratsamt weitergeleitet werden.

BM Holzner äußert, dass das Straßenbauamt über diese Situation auch nicht glücklich ist.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten einer zweiseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück Salzstr. 1 (Fl.Nr. 838) nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:30 Uhr