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28. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
2. BM Argstatter zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Schaller teilt mit, dass das Anwesen Jahnstr. 13 a (Fl.Nr. 475/22) aufgestockt und zu einem Zweifamilienhaus werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 "Jahnstraße". Mit der Anhebung des Daches wird eine Firsthöhe von 9,69 m erreicht und überragt das angebaute Wohngebäude um ca. 1,80 m. Die Grundfläche des Anwesens bleibt mit Ausnahme der Wendeltreppe zum Balkon unverändert.
An das Gebäude wurde bereits mehrmals angebaut. Mit dem jetzt vorliegenden Bauantrag werden viele Festsetzungen des Bebauungsplanes berührt, für die eine isolierte Befreiung beantragt wurde:
- Überschreitung der Baugrenzen durch den Balkon im DG sowie durch die Außentreppe
- überhöhte Fußpfette von 55 cm anstelle von 40 cm
- Einbau eines Quergiebels/Dachgaube
Bei der Prüfung des Bauantrages wurde noch festgestellt, dass die Festsetzungen nur eine zweigeschossige Bebauung (EG + ein volles OG ohne Kniestock) zulassen.
In der Summe handelt es sich um eine Vielzahl von Befreiungen, die den Verdacht erwecken, dass die Grundzüge der Planung berührt werden. Das ursprüngliche Planungskonzept wird überzogen und hat sich von der Urplanung weit entfernt. Das optische Erscheinungsbild des Gebäudes wird, insbesondere im Verhältnis zum angebauten Nachbaranwesen, grundlegend verändert und führt dadurch zu einer städtebaulich bedenklichen Situation.
Baurechtlich bestehen gegen den Bauantrag erhebliche Bedenken. Der Verweis auf verschiedene Befreiungen für Baumaßnahmen im Übrigen Bebauungsplangebiet ist zum vorliegenden Antrag wegen deren Häufung nicht vergleichbar.
Dem Antragsteller soll empfohlen werden, eine dem Bebauungsplan mehr angenäherte Lösung zu finden.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Pfannerstill und GR Geigl teilt Herr Schaller mit, dass man nach Auskunft des Landratsamtes versuchen sollte, sich dem Bebauungsplan mehr anzunähern. In den letzten Fällen handelte es sich meist um einzelne Befreiungstatbestände und nicht, wie im vorliegenden Fall, um eine Summe von Befreiungen.
BM Holzner äußert, sollte das Landratsamt konsequent sein, dürfte es dem Bauantrag aufgrund der vielen Abweichungen nicht zustimmen. Seiner Meinung nach sollte man den Bebauungsplan ändern.
GR Steinbrecher spricht sich für eine Innenraumverdichtung aus und möchte die junge Familie unterstützen.
3. BM Dr. Zimmer erinnert an einen ähnlichen Fall in der letzten Zeit und weist darauf hin, dass man hier auch einer jungen Familie zu mehr Wohnraum verhelfen wollte. Aus dieser Erfahrung heraus, da sich das Bauvorhaben letztendlich sehr in die Länge gezogen hat, spricht er sich für eine saubere Lösung aus und kann dem Bauantrag nicht zustimmen, da er den gleichen Fehler nicht noch einmal begehen möchte.
GR Rotter schließt sich der Aussage von 3. BM Dr. Zimmer an, möchte aber wissen, wie es sich auswirken würde, wenn der Nachbar auch mit baut.
BM Holzner verweist auf einen ähnlichen Fall bezüglich der Dachhöhe in der Dachsteinstraße. Er bittet darum, dass auch der Bauausschuss bei einer Vorgehensweise und somit konsequent bleiben sollte.
GR Lerach kann sich 3. BM Dr. Zimmer anschließen. Er spricht sich auch für eine Innenraumverdichtung aus, in dem vorliegenden Fall würde man aber der Familie nichts Gutes tun und hält eine Bebauungsplanänderung für die sinnvollste Lösung, zumal man so auch schneller ans Ziel kommt. Aus fachlicher Sicht tut er sich schwer, einfach zu sagen, dass man es mal probieren sollte.
GR Geigl sieht dies anders, da der Bauausschuss schon ganz anderen Sachen in diesem Bebauungsplangebiet zugestimmt hat. Eine Bebauungsplanänderung hält er auch für sinnvoll, zumal dieser aus dem Jahr 1960 stammt und in der heutigen Zeit nicht mehr so gebaut wird.
GR Schlindwein weiß nicht, an was er sich orientieren soll, zumal in letzter Zeit immer öfter das gemeindliche Einvernehmen vom Landratsamt ersetzt wurde. Er schlägt deshalb vor, dass man es einmal versuchen sollte, den Bauantrag mit sämtlichen Befreiungen genehmigt zu bekommen.
GR Pfannerstill schlägt ebenfalls vor, zu versuchen, den Bauantrag genehmigt zu bekommen.
3. BM Dr. Zimmer ist der festen Überzeugung, dass die Grundzüge der Planung
betroffen sind und bei einer Zustimmung der Bauausschuss dem Bauwerber keinen Gefallen tut. Er hält diese Vorgehensweise nicht für zielführend und spricht sich für eine Änderung des Bebauungsplanes aus.
Beschluss 1
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Aufstockung des Anwesens Jahnstr. 13 a (Fl.Nr. 475/22) in der vorliegenden Fassung nicht zu; das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Den beantragten Befreiungen wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Aufstockung des Anwesens Jahnstr. 13 a (Fl.Nr. 475/22) zu; das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4
Datenstand vom 10.08.2017 15:31 Uhr