GR Brüderl stellt fest, bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich erneut um eine intensive Bebauung, wenngleich er Verständnis für die Firma Bachfrieder zeigt. Ihn interessiert, ob die Nachbarn dem Bauantrag zugestimmt haben. Als Vergleich zieht er den Bauantrag „Zwieselstraße 3“ heran.
Die Unterschrift eines Nachbarn ist nicht erforderlich. Gemäß BayBO ist die Information des angrenzenden Grundstückseigentümers ausreichend, verdeutlicht Frau Hirsch. Bei dem Baugesuch „Zwieselstraße 3“ wurde das versagte Einvernehmen der Gemeinde vom Landratsamt ersetzt. Nach ihrer Ansicht ist der vorliegende Antrag genehmigungsfähig, unterstreicht die Sachbearbeiterin.
GR Leirer fällt die unterschiedliche Anzahl der genannten Tiefgaragenstellplätze auf – im Plan sind 30 Stellplätze eingezeichnet, der Sachverhalt spricht von 28.
Frau Hirsch bestätigt den Widerspruch und stellt klar, dass die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 40 Stellplätze mit Berücksichtigung von 28 TG-Stellplätzen nachgewiesen werden können.
GR Dr. Zimmer stellt das Einfügegebot nach § 34 Abs. 1 BauGB in Frage. Aus der Sicht kommend von der Bundesstraße 20 fügt sich das geplante Gebäude ein, von der entgegengesetzten Richtung gesehen zweifelt er in Anbetracht des massiven Baukörpers dessen Einfügung an.
Frau Hirsch gibt an, im Sachverhalt erläutert zu haben, bei einem Gewerbebetrieb kann von dem Erfordernis des Einfügens abgewichen bzw. können Ausnahmen zugelassen werden.
GR Dr. Zimmer nimmt dies zur Kenntnis.
Zu den in den Ansichten des Bauplans eingezeichneten Bäumen bringt GR Dr. Zimmer seine Verwunderung bzw. seine Verärgerung zum Ausdruck. Wegen des fehlenden Abstands zu den Nachbargrundstücken ist deren Pflanzung in dem vorgesehenen Grünstreifen nicht möglich. Er bedauert, dass die Darstellung der Pflanzen im Plan nicht umsetzbar ist und fordert Nachbesserung respektive Vorschläge zur Angliederung an die Nachbarschaftssituation. GR Dr. Zimmer gibt an, sich mit dem Bauantrag „schwer zu tun“, so wie er aktuell vorliegt.
Ob die Nachbarn auf dem Bauantrag die „Zustimmung“ angekreuzt haben, interessiert GR Lerach.
Wie Frau Hirsch feststellt, hat der Landwirt nicht zugestimmt, eine Nachbarin hat zugestimmt. Weitere Nachbarn wurden nicht berücksichtigt, da jeweils eine Straße zwischen den Grundstücken liegt.
Diese gelten baurechtlich nicht als Nachbarn, schiebt GR Dr. Zimmer nach.
GR Lerach resümiert, die Aufgabe des Gremiums ist es abzuwägen zwischen dem schwierig zu rechtfertigenden Einfügegebot und dem legitimen Interesse eines seit Jahrzehnten angesiedelten Gewerbebetriebs. Er wird dem Antrag zustimmen – obschon mit „Bauweh“ – und blickt erwartungsvoll auf die Stellungnahme des Landratsamts.
Von welchen Rädern die Rede ist, wenn es um die Einlagerung geht, hakt GR Leirer nach.
Im Einverständnis des Gremiums erteilt BM Holzner hierzu dem als Gast zur Sitzung erschienen Gemeinderatsmitglied Hans Steinbrecher das Rederecht.
Es handelt sich um Kfz-Räder, bestätigt GR Steinbrecher, die bereits im bestehenden Gebäude untergebracht sind.
GR Dr. Zimmer will eine Verfahrensfrage geklärt haben, bevor das Einvernehmen erteilt wird. Er würde dem Antrag gerne zustimmen, doch die im Plan eingezeichneten Bäume können so nicht gepflanzt werden können.
Wie Frau Hirsch erklärt, kann die Gemeinde nur aus Gründen ablehnen, die sich aus dem BauGB ergeben. Hier ist das Einfügegebot nach § 34 BauGB maßgeblich, auch darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Wegen Bäumen, die laut GR Dr. Zimmer gestalterisch dargestellt sind, sieht sie keine Erfolgsaussicht.
Der vorliegende Plan ist bezüglich der Außenanlagen nicht umsetzbar, beharrt GR Dr. Zimmer.
Frau Hirsch legt dem Gremium nahe, darüber zu entscheiden, die Eingrünung in die Stellungnahme aufzunehmen.
GR Utz kann den Einwand GR Dr. Zimmers nicht nachvollziehen, denn aktuell stehe auch kein Baum auf dem Grundstück.
2. BM Kleinert zeigt Verständnis für den Einwand von GR Dr. Zimmer und schlägt diesem vor, die Ergänzung des Beschlusses zu beantragen.
Für GR Lerach dient das Einzeichnen der Bäume im vorliegenden Bauantrag einer Verschönerung im Gegensatz zu den Bäumen, die Inhalt eines Bebauungsplans sind.
GR Dr. Zimmer beantragt die Ergänzung des Beschlussvorschlags.
Auf eine realisierbare Umsetzung der Bepflanzung bei den Außenanlagen ist zu achten, modifiziert 2. BM Kleinert.
Laut BM Holzner sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Den Antrag auf Ergänzung des Beschlussvorschlags hinsichtlich der Außenanlagen bringt er zur Abstimmung.
Beschluss:
Der nachfolgende Beschlussvorschlag soll um die Vorgabe „Auf eine realisierbare Umsetzung der Bepflanzung ist zu achten.“ ergänzt werden.
Abstimmung: Ja-Stimmen 3
Nein-Stimmen 6
Der Antrag ist abgelehnt.