Bauvoranfrage zum Errichten einer Doppelgarage auf dem Grundstück Trattbergstr. 3 (Fl.Nr.654/2) außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
BM Holzner äußert, dass GRin Wolf und GR Utz persönliche Beteiligung anzeigen.
2. BM Argstatter möchte gerne vor der Abstimmung den Grund der Beteiligung wissen.
BM Holzner lässt wissen, dass es sich hier um den Grundbesitzer und die Käuferin handelt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass Gemeinderat Utz und Gemeinderätin Wolf wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu TOP 4 nicht teilnehmen können.
Abstimmung: JA-Stimmen 8
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller gibt bekannt, dass auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 ein Wohngebäude mit Garage errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 "Gaisbergstraße Süd". Der Bauherr stellt eine Bauvoranfrage zum Errichten einer Doppelgarage außerhalb der dafür vorgesehenen Umgrenzung der Fläche für eine Garage. Dieses Baufenster liegt derzeit in der Nordostecke des Grundstücks nahe der Erschließungsstraße. Aus Sicht des Bauherrn erscheint die Lage der Garagen ungünstig, da geplant ist, wie im Bebauungsplan vorgesehen, ein Doppelhaus zu errichten. So wäre das hinterliegende Grundstück nur erschwert durch die Garage erreichbar. Deshalb soll die Garage weiter nach Westen gerückt werden.
Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Eine Beeinträchtigung der Grundzüge der Planung ist hier nicht erkennbar. Die Garagen der nördlichen Grundstücke sind ebenso angeordnet wie sie auf dem Baugrundstück errichtet werden sollen. Somit liegen auch städtebaulich keine Bedenken vor.
Die Prüfung der Bauvoranfrage ergab, dass eine Zustimmung erteilt werden kann.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage zum Errichten einer Garage auf dem Grundstück Trattbergstraße 3 (Fl.Nr. 654/2) gemäß der vorgelegten Planung außerhalb der festgesetzten Umgrenzung der Fläche für eine Garage zu. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 "Gaisbergstraße Süd" wird hinsichtlich der Umgrenzung der Fläche für eine Garage zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2017 15:34 Uhr