BM Holzner lässt wissen, dass GR Lerach als Planer persönliche Beteiligung anzeigt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass Gemeinderat Lerach wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu TOP 5 nicht teilnehmen kann.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
Herr Schaller teilt mit, dass zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der neu geschaffenen Fl.Nr. 94/1 mit einem Mehrfamilienhaus und der damit verbundenen Neuordnung des gesamten Quartiers der Bauausschuss am 26.4.2017 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" beschlossen hat.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wurde in der Zeit vom 14. Juni 2017 bis 13. Juli 2017 öffentlich ausgelegt. Den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
BM Holzner äußert, dass der Sachverhalt jedem Bauauschussmitglied vorab zugesandt wurde und er aus diesem Grund nachfragt, ob man auf das Vortragen des Sachverhalts verzichten kann.
Mehrheitlich stimmt man zu, auf den Vortrag des Sachverhalts zu verzichten und diesen nur in der Niederschrift festzuhalten.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ergab folgendes:
Keine Äußerung oder Einwendungen erhoben haben:
- Stadt Bad Reichenhall
- Gemeinde Ainring
- Gemeinde Anger
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freilassing
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 14.6.2017:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Bach- und Heurungstraße“ steht den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.
Im UmweltAtlas Bayern (Naturgefahren) sind südlich des Plangebietes Wildbachereignisse (Stoißer Ache) erfasst. Den Belangen des Hochwasserschutzes ist in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein Rechnung zu tragen (vgl. Landesentwicklungsprogramm (LEP) 7.2.5 G).
Um den Belangen des Lärmschutzes aufgrund der Lage östlich der Bundesstraße
20 gerecht zu werden, bitten wir ferner um Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde (vgl. Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) Art. 6 Abs. 2 Nr. 7).
Bewertung:
Vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein sowie von der Immissionsschutzbehörde (LRA BGL) wurde jeweils eine Stellungnahme eingeholt. Sie werden nachfolgend behandelt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Kenntnis und schließt sich der Bewertung der Verwaltung an.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 5.7.2017
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Bach- und Heurungstraße" der Gemeinde Piding bereits mehrfach im Rahmen der bisherigen Behördenbeteiligung Stellung genommen. Diese bisherigen Stellungnahmen gelten auch weiterhin.
Ergänzend wird der aktuelle Stand mitgeteilt: Das WWA Traunstein überprüft derzeit das rechnerisch ermittelte Überschwemmungsgebiet der Stoißer Ache und wird voraussichtlich in Jahr 2018 ein neues Überschwemmungsgebiet ermittelt haben. Inwieweit dieses wesentlich vom bisher berechneten Überschwemmungsgebiet abweichen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Insbesondere ob sich im Bereich der gegenständlichen Vorhaben Änderungen ergeben ist noch offen.
Bewertung:
Der Bebauungsplan wurde auch unter Einbeziehung der Stellungnahmen des WWA Traunstein erstellt. Hinsichtlich der Überschwemmungsgefahr ändert sich mit der Bebauungsplanänderung gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan nichts. Somit ist dieser Hinweis zur Kenntnis zu nehmen, hat jedoch keine Auswirkung auf das Änderungsverfahren.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Traunstein Kenntnis und schließt sich der Bewertung der Verwaltung an.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
Landratsamt Berchtesgadener Land, Schreiben vom 21.6.2017
AB 321 Immissionsschutz
Auf den Parzellen 17-24 sind verschiedene bauliche bzw. planerische Änderungen vorgesehen in Folge dessen auch der geplante Wendehammer verschoben werden muss. An der Festsetzung als WA soll jedoch festgehalten werden.
Die Änderungen sind aus fachtechnischer Sicht offenbar nur von untergeordneter Bedeutung.
Aus fachtechnischer Sicht bestehen daher keine grundlegenden Einwände gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Stellungnahme des AB 321 Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
AB 322 Wasserrecht
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein (WWA) ist zu beachten.
Diese liegt dem AB 322 allerdings derzeit noch nicht vor. Zum Bauleitplanverfahren kann erst nach Vorliegen der Stellungnahme des WWA evtl. noch zusätzlich Stellung genommen werden, da nicht bekannt ist, was vom WWA berücksichtig wird.
Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich Bauparzellen innerhalb des 60m-Bereichs von der Uferlinie der Stoißer Ache sowie des Nesseltalgrabens. Beim Bau im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist hier eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 20 BayWG zu beantragen.
Bewertung:
Die Stellungnahme des AB 322 Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen. Eine zusätzliche Stellungnahme ist nicht mehr zu erwarten, da das WWA Traunstein auf den Bestand verwiesen hat.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Die Stellungnahme des AB 322 Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
FB 41 Gesundheitswesen
Es werden keine Einwendungen erhoben.
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen
Zu der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Bauch- und Heurungstraße“ haben wir folgende Anmerkungen:
1. Dem Landratsamt liegt kein Satzungstext vor.
2. Die Wendeanlage erscheint eng bemessen. Wir bitten hier um Überprüfung und Vermaßung im Plan.
3. Inwiefern ist die Parzelle 23 verkehrlich angebunden?
4. Festsetzung Nr. 9.1: Der Geltungsbereich bezieht sich nur auf die 2. Änderung, nicht auf den gesamten Bebauungsplan.
5. Es wird empfohlen, die Planzeichendarstellung der Ursprungsfassung zu verwenden (z. B. Nr. 2 Baugrenzen, Nr. 10.8 20 KV-Kabel).
6. Hinweis Nr. 10.12: Dieses Planzeichen ist neu, allerdings befindet es sich nicht innerhalb des Geltungsbereichs der Änderung.
Bewertungen:
zu 1: Der gesamte Satzungstext des Ursprungsplanes bleibt unverändert für das gesamte Plangebiet bestehen. Im neu eingefügten Teil C -Textliche Festsetzungen- wird darauf verwiesen.
zu 2: Die Wendeanlage wurde in Gestalt und Größe unverändert belassen und wurde nur spiegelverkehrt neu platziert. Sie entspricht somit der Ursprungsfassung.
zu 3: Die Zufahrt zur Parzelle 23 wurde bereits im Urplan geregelt, sie führt über das gemeindeeigene Flurstück 98/7 ab der Heurungstraße.
zu 4: Der Geltungsbereich der Änderung zur Festsetzung 9.1 wurde auf das Gebiet der 2. Änderung beschränkt.
zu 5: Die Planzeichendarstellung der Ursprungsfassung wurde übernommen.
zu 6: Die Oberkante der Böschung der Stoißer Ache ist nicht konform mit den Flurstücksgrenzen. Das Planzeichen dient nur als Kennzeichnung für die Bemessung des Freibordes von 5 m zur Stoißer Ache und ist bebauungsplanmäßig nicht relevant. Deshalb spielt die Lage außerhalb des Änderungsbereichs keine Rolle.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt von den fachlichen Informationen und Empfehlungen des Landratsamtes Berchtesgadener Land Kenntnis und schließt sich den Bewertungen der Verwaltung an. Den vorgenommenen Änderungen wird zugestimmt.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
Der vorliegende
Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde bereits entsprechend den Bewertungen angepasst. Da allen Bewertungen beschlussmäßig zugestimmt wurde, kann die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden.