Bauantrag zum Errichten eines Carports mit angebauter Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Trattbergstr. 4 (Fl.Nr. 654/7)
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller informiert, dass am Anwesen Trattbergstr. 4 ein Carport sowie eine Eingangsüberdachung errichtet werden soll.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Gaisbergstr. Süd“.
Das Vorhaben überschreitet mit der Eingangsüberdachung an der Nordseite das Baufensters um etwa 3,5 m². Durch diese vergleichsweise geringfügige Überschreitung der Baugrenze werden die Grundzüge der Planung nicht berührt; die Abweichung ist städtebaulich vertretbar. Der beantragten isolierten Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden kann.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von GR Lerach teilt Herr Schaller mit, dass di
e Grundflächenzahl eingehalten wird.
GR Pfannerstill weist darauf hin, dass die vorhandenen Garagen immer noch Flachdächer haben.
Herr Schaller wird dem nachgehen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Carports mit angefügter Eingangsüberdachung zu, das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der isolierten Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für die Eingangsüberdachung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2018 09:09 Uhr