Bauantrag zum Erneuern der Kirchenmauer bei der Kirche St. Johannes


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 41. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.01.2018 ö 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

BM Holzner teilt mit, dass Gemeinderat Utz, aufgrund seines Amtes als Kirchenpfleger, persönliche Beteiligung anzeigt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen wird.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauauschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Utz die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        9
       NEIN-Stimmen        0


Herr Schaller lässt wissen, dass um die Kirche St. Johannes am Johannishögl eine Kirchenmauer aus Högler Sandstein besteht. Die Kirchenmauer dürfte seit Jahrhunderten bestehen, ist teilweise verfallen und soll nun saniert werden. Dafür liegt ein entsprechender Bauantrag vor.

Das Bauwerk liegt im Außenbereich. Dort sind grundsätzlich Vorhaben nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Außenbereich können sonstige Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegt. Daher wird vorgeschlagen, dem Bauantrag zuzustimmen.
 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von GR Geigl teilt BM Holzner mit, dass derzeit noch kein Zuschussantrag der Kirche vorliegt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Sanierung bzw. Teilerneuerung der Kirchenmauer der Kirche St. Johannishögl zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 10:44 Uhr