Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 17 (Fl.Nr. 919/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.02.2018 ö 7

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, dass auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 17 (Fl.Nr. 919/1) ein Einfamilienhaus mit einer Größe von 9,49 x 6,99 m und einer Firsthöhe von 6,36 m errichtet werden soll.

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt. Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass sich das geplante Gebäude problemlos in die nähere Umgebung einfügt und daher genehmigungsfähig ist.

Für das Wohnhaus mit einer Wohneinheit sind nach der Stellplatzsatzung zwei Stellplätze notwendig. Diese beiden Plätze waren zunächst in einem Carport vorgesehen. Allerdings kann der Carport nicht errichtet werden, da nach § 6 Abs. 3 der Stellplatzsatzung vor Garagen und Carports 5 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche vorhanden sein muss. Das ist durch den Grundstückszuschnitt nicht möglich, auf den Bau des Carports wurde daher verzichtet und stattdessen sind nun zwei Stellplätze im Freien vorgesehen.

Da die für den Neubau notwendige Abstandsfläche auf dem eigenen Grundstück nicht ausreichend ist, liegt eine Abstandsflächenübernahme durch das Nachbargrundstück vor.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Teisendorfer Str. 17 (Fl.Nr. 919/1) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2019 10:47 Uhr