Errichten einer Toilettenanlage an der Lattenbergstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller berichtet, dass auf Antrag der FWG über die Problematik fehlender Toiletten im Verkaufsbereich Adidas, Chiba, Hammer-Schuh, Nike sowie Jack & Jones beraten werden soll.
Die Angelegenheit wurde bereits im Herbst 2017 mit den betroffenen Gewerbetreibenden besprochen. Dabei wurde die grundsätzliche Notwendigkeit einer Toilettenanlage erkannt. Zwischenzeitlich hat sich folgender Lösungsvorschlag ergeben:
Die Fa. Chiba hat sich bereit erklärt, an der Westseite des Gebäudes einen Toilettencontainer aufstellen zu lassen. Dies hätte den Vorteil, dass die vorhandenen Kanal-, Wasser- und Stromanschlüsse der Fa. Chiba verwendet werden könnten. Damit könnte ein beträchtlicher Teil an Kosten eingespart werden. Zu regeln wäre grundsätzlich wie die Anschaffung und, ganz besonders, der Unterhalt geregelt werden soll. Dazu bedarf es der Abstimmung mit allen Beteiligten. Eine mehrmalige tägliche Reinigung wäre in jedem Fall notwendig. Die Kosten für einen beispielhaften Sanitärcontainer würden sich auf ca. 8.000 € belaufen. Offen ist die Frage, ob ein derartiger Container evtl. eingehaust werden sollte, um eine bessere optische Wirkung zu erzielen.
Nun noch zu den Fragen im Antrag der FWG:
- Das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 322/1 wäre auch grundsätzlich für eine Toilettenanlage denkbar, allerdings müssten hier die notwendigen Versorgungsanschlüsse wie Strom, Wasser und Kanal aufwändig im Straßenbereich hergestellt werden.
Bei den Kosten für die notwendige Infrastruktur wäre, vorsichtig geschätzt, mit ca. 15.000 bis 20.000 € zu rechnen zuzüglich der Kosten für einen Container oder einer baulichen Anlage.
Eine erste Besprechung hat bereits stattgefunden. Die grundsätzliche Notwendigkeit wurde allgemein erkannt.
Ein Sanitärcontainer als Übergangslösung könnte erspart werden, wenn eine Containerlösung grundsätzlich in Erwägung gezogen würde.
Zu überlegen wäre auch eine Lösung im Zusammenhang mit der künftigen gewerblichen Entwicklung auf der Fl.Nr. 317.
Es wird vorgeschlagen in der Sitzung folgende Fragen zu erörtern:
- Soll eine Lösung für das Grundstück Fl.Nr. 322/1 gesucht werden, wenn ja in welcher Form: Container oder Festbau?
- Ist eine Lösung nach dem Angebot der Fa. Chiba denkbar?
- Soll eine Lösung mit der gewerblichen Entwicklung auf dem Grundstück Fl.Nr. 317 verfolgt werden? Dazu wäre allerdings eine Übergangslösung notwendig.
Diskussionsverlauf
BM Holzner vertritt die Meinung, dass sich das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 322/1 für eine öffentliche Toilettenanlage wegen fehlender Infrastruktur nicht eignet. Bei dem Grundstück Fl.Nr. 317 ist der weite Weg zu bedenken. Als Lösung bietet sich das Angebot der Firma Chiba an. Hier können am kostengünstigsten Kanal-, Wasser- und Stromanschlüsse vorgenommen werden. Allerdings müssen Unterhalt und Reinigung der WC-Anlagen geklärt werden.
BM Holzner weist darauf hin, dass grundsätzlich weder die Firmen im Outlet-Center noch die Gemeinde Piding gesetzlich verpflichtet sind, hier öffentliche Toilettenanlagen einzurichten.
GR Pfannerstill spricht sich für eine Beteiligung der Gemeinde und Wahrnehmung des Angebotes der Firma Chiba aus, auch um die weitere Beeinträchtigung des Friedhofes und der dortigen Toiletten zu vermeiden. Aus optischen Gründen regt er die Einhausung des Containers an. Zum Unterhalt der WC-Anlagen sollen auch die betroffenen Firmen des Outlet-Centers Vorschläge bringen.
Ebenfalls für den Standort bei der Firma Chiba treten GRin Schöndorfer und GR Koch ein, wobei GR Koch zu bedenken gibt, dass die Anschaffungskosten überschaubar sind, hingegen die Kosten für den Unterhalt langfristig höher ausfallen. Auf seine Nachfrage informiert Herr Schaller, dass bei der Firma Sanifair (Toilettenbetreiber u.a. in Autobahn-Raststätten) kein Interesse besteht, hier WC-Anlagen zu betreiben.
Toiletten müssen heutzutage nicht kostenfrei sein, wirft 3. BM Dr. Zimmer ein und empfiehlt eine Nutzungsgebühr, die per Wertgutschein im Outlet-Center eingelöst werden kann. Diese Gebühr trägt zum Unterhalt der Anlagen bei.
GR Geigl bejaht gleichermaßen den Standort bei der Firma Chiba, auch weil die Toiletten hier besser zu überwachen sind. Er hält es aber für günstiger, wenn die Gemeinde den Container nicht selbst anschafft, sondern sich nur an der Finanzierung beteiligt. In diesem Fall liegt die Verantwortung nicht bei der Gemeinde.
GRin Schönherr erinnert, dass die Toilettenanlage behindertengerecht ausgestattet sein soll.
BM Holzner hält fest, dass zunächst der Standort mit der Firma Chiba zu klären ist. Anschließend sind notwendige Investitionen zu ermitteln und Verhandlungen mit den betroffenen Unternehmen über die Aufteilung der Kosten zu führen.
Datenstand vom 20.03.2019 10:57 Uhr