Bauleitplanung der Gemeinde Ainring; Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Reiteralm"; Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 54. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.02.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Die Gemeinde Ainring hat am 24.10.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reiter Alm“ (Sondergebiet für Erholung und Kongresszentrum) beschlossen, berichtet Herr Schaller. Das Ziel dieses Bebauungsplanes ist im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde Ainring unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange. Durch die Nachverdichtung und Fortentwicklung am bestehenden Standort soll einer weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt werden.
Die städtebauliche Grundkonzeption der derzeit im Außenbereich befindlichen Hotelanlage wird beibehalten. Geplant sind notwendige Erweiterungen hinsichtlich Bettenhaus, Wellness- und Spa-Anlagen sowie Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung.
Die Gemeinde Piding wird zur Aufstellung des Bebauungsplanes um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Der vorliegende Bebauungsplan wurde eingehend geprüft. Es ergaben sich keine Erkenntnisse, die sich nachteilig auf die Belange der Gemeinde Piding auswirken könnten.
Weiter wird empfohlen, auf eine erneute Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im weiteren Verfahren zu verzichten.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt vom Entwurf des Bebauungsplanes „Reiter Alm“ der Gemeinde Ainring Kenntnis. Einwendungen oder Bedenken werden nicht erhoben. Auf eine erneute Beteiligung im weiteren Bauleitplanverfahren wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2019 13:03 Uhr