Die Hauptwasserleitung zur Versorgung des Ortsteiles Urwies, die in umgekehrter Richtung auch als unsere Notversorgung vom Zweckverband Surgruppe dient, verläuft u.a. auch auf dem Privatgrund Teisendorfer Straße 15, verliest Herr Schaller. Die ehemaligen Gebäude auf diesem Grundstück wurden abgebrochen und es soll ein Neubau entstehen. Die Wasserleitung ist durch keine Grunddienstbarkeit gesichert. Die Gemeinde ist deshalb verpflichtet, die Leitung umzulegen, wenn es die Baumaßnahme behindert. Im Übrigen sind Hauptwasserleitungen in Privatgrund immer nachteilig und mit vermehrten Kosten und Problemen verbunden, vor allem, wenn es um Sanierungen oder Behebung von Rohrbrüchen geht.
Die Trassenführung wurde festgelegt, sie gestaltet sich auf Grund der vielen vorhandenen Versorgungsleitungen und eines verrohrten Baches schwierig. Die Kosten betragen nach der Grobkostenschätzung voraussichtlich € 130.000. Im Haushalt 2019 sind jedoch für die Maßnahme nur € 90.000 vorgesehen. Grund dafür ist, dass das Straßenbauamt kürzlich die Vermutung mitgeteilt hat, dass teerhaltiges Material unter der Straßenoberfläche möglich ist. Deshalb mussten alleine dafür Mittel in Höhe von rund € 36.000 brutto in die Kostenschätzung aufgenommen werden.
Folgender Terminablauf ist nach Zustimmung zur Ausführung vorgesehen:
- Ausschreibung 25. KW 2019
- Submission 23. Juli 2019
- Vergabe 29. oder 30. Juli 2019
- Bauausführung vom 19.08. bis 27.09.2019
Seinen Ausführungen fügt Herr Schaller hinzu, dass das Straßenbauamt heute um 16:30 Uhr telefonisch mitgeteilt hat, dass dieser Trassenführung nicht zugestimmt wird. Eine Untersuchung hat nun ergeben, dass sich tatsächlich unter der Straßenoberfläche teerhaltiges Material befindet.
BM Holzner plädiert für die Zurückstellung der Angelegenheit wegen neuer Erkenntnisse.
3. BM Dr. Zimmer wundert sich, dass die vorgenommene Planung ohne einen vorherigen Beschluss getätigt worden ist.
Man ist von einer Summe unter € 5.000 ausgegangen, verteidigt Herr Schaller das Unterfangen.
BM Holzner führt aus, dass sich die Planung anfangs in seinem Zuständigkeitsbereich befand, doch nun haben sich neue Erkenntnisse ergeben.
GR Lerach tritt grundsätzlich für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vergabe von Planungsaufträgen ein.
BM Holzner nimmt dies zur Kenntnis und setzt den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ab, weil keine Entscheidungsgrundlage besteht. Er kündigt an, die Planung in den Bauausschuss oder Gemeinderat zu legen, sobald neue Fakten vorliegen.