Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Maurerweg der Gemeinde Anger
Daten angezeigt aus Sitzung: 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 01.07.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) | 59. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 01.07.2019 | ö | 7 |
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die Gemeinde Anger hat beschlossen, für das Grundstück Fl. Nr. 78/T der Gemarkung Aufham eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen, so Herr Schaller. Damit soll die betroffene Fläche eines ansässigen Gewerbebetriebes in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Aufham einbezogen werden. Zweck der Satzung ist die baurechtliche Sicherung zur Erhaltung und Entwicklung eines bestehenden landwirtschaftlichen Lohnunternehmens.
Die Gemeinde Piding wurde durch die Gemeinde Anger um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Die Satzung wurde geprüft. Es konnten keine nachteiligen Auswirkungen durch die Satzung auf die Belange der Gemeinde Piding festgestellt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt vom Inhalt der Einbeziehungssatzung Maurerweg der Gemeinde Anger Kenntnis. Bedenken oder Einwendungen werden nicht erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.07.2019 15:13 Uhr