Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes in einen Wohnraum im Anwesen Bahnhofstr. 43 (Fl. Nr. 772)


Daten angezeigt aus Sitzung:  60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 60. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.07.2019 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Im Anwesen Bahnhofstr. 43 soll aus einem bisherigen Verkaufsraum ein Wohnraum mit einer Größe von ca. 30 m² entstehen, gibt Herr Schaller bekannt. Die Fassade soll zudem leicht geändert werden. Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich u. a. nach Art und Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Gesunde Wohnverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass dem Vorhaben zugestimmt werden kann.

Diskussionsverlauf

GR Rotter zeigt persönliche Beteiligung an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei Gemeinderat Rotter die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.

Abstimmung:        JA-Stimmen        10
       NEIN-Stimmen        0

3. BM Dr. Zimmer bezeichnet es als schade, dass die Bahnhofstraße nach und nach den Charakter einer Geschäftsstraße verliert. Das setzt die verbliebenen Firmen unter Druck. Deshalb wird er dem Antrag nicht zustimmen.

Die Frage von GR Geigl, ob das Geschäft in der Nähe bleibt, kann Herr Schaller nicht beantworten.
Laut BM Holzner bestehen dazu Möglichkeiten.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes in einen Wohnraum, verbunden mit einer leichten Änderung der Fassade, im Anwesen Bahnhofstr. 43 (Fl. Nr. 772) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.09.2019 14:24 Uhr