Bauantrag zum Umbau des Einfamilienhauses Salzburger Str. 3a (Fl.Nr. 72) mit Anbau eines Balkons
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Herr Schaller lässt wissen, am bestehenden Anwesen Salzburger Straße 3a soll das Dachgeschoss zu Wohnräumen umgestaltet werden. Mit diesem Vorhaben ist auch der Einbau eines Quergiebels mit Balkon an der Südseite und der Einbau einer Dachgaube an der Nordseite des Gebäudes geplant. Die Firsthöhe sowie die Dachform und -neigung des Bauwerks bleiben wie auch der Grundriss unverändert.
Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u. a. nach Art und Maß der Bebauung und der Bauweise in die nähere Umgebung einfügt.
Dem Einbau von Quergiebeln wurde in letzter Zeit vielfach zugestimmt. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum wird damit erleichtert. Das Ortsbild wird damit nicht beeinträchtigt. Gleiches gilt auch für die beantragte Dachgaube an der Nordseite.
Die notwendige Abstandsfläche an der Westseite kann nicht eingehalten werden. Die geringfügige Überschreitung wurde mittels vorliegender Abstandsflächenübernahmeerklärung vom Nachbargrundstück übernommen. Zum Bestandsgebäude Salzburger Str. 3 überlappt sich die Abstandsfläche um 40 cm. Bei der Baugenehmigung für das Anwesen Salzburger Str. 3a im Jahr 1972 wurde dies bereits so genehmigt. Deshalb kann auch dem Antrag auf Abweichung von der notwendigen Abstandsfläche an der Ostseite zugestimmt werden. Brandschutz und Wohnverhältnisse werden nicht beeinträchtigt.
Hinsichtlich der notwendigen Stellplätze ergibt sich keine Veränderung, da keine zusätzliche Wohnung entsteht. Die vorhandenen zwei Stellplätze reichen aus.
Nach Prüfung des Bauantrages kann die Zustimmung dazu empfohlen werden.
Diskussionsverlauf
Nach Meinung von 3. BM Dr. Zimmer handelt es sich hier nicht um den Anbau eines Quergiebels, sondern um die Errichtung eines Vorbaus, der die Dachform bzw. das Gebäude erheblich verändert. Er erkundigt sich, ob die Abstandsflächen eingehalten sind.
Diese Abstandsflächen sind eingehalten worden; für die Westseite liegt eine schriftliche Abstandsflächenübernahme vor
, versichert Herr Schaller.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Umbau des Anwesens Salzburger Str. 3a (Fl. Nr. 72) mit Anbau eines Quergiebels und einer Dachgaube zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2020 16:16 Uhr