Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und rechtliche Würdigung
Die GRe Rüdiger Lerach und Maximilian Koch zeigen persönliche Beteiligung an und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass bei den Gemeinderäten Rüdiger Lerach und Maximilian Koch die Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO für einen Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung vorliegen.
Abstimmung: JA-Stimmen 9
NEIN-Stimmen 0
Auf dem Grundstück Berchtesgadener Straße 3 soll an der westlichen Seite eine beleuchtete Werbeanlage mit einer Höhe von 1,95 m und einer Breite von 0,54 m errichtet werden, informiert Herr Schaller. Zudem sollen an der Gebäudefassade ein Nasenschild 0,80 m x 0,42 m sowie ein beleuchteter Schriftzug mit einer Länge von 3,23 m und einer Höhe von 0,4 m sowie weitere kleinere Werbeflächen angebracht werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“ in einem Mischgebiet.
Werbeanlagen sind mit einer Fläche von mehr als 1 m² baugenehmigungspflichtig. Die Summe der einzelnen Werbeflächen überschreiten dieses Maß. Im Bebauungsplan sind keine Aussagen zu Werbeanlagen enthalten, so dass dem Bauantrag grundsätzlich nichts entgegensteht. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Werbeanlagen, insbesondere die Werbesäule, im Ortskern im Bereich der denkmalgeschützten Anwesen Altwirt und Traxl errichtet werden sollen. Es ist unverkennbar, dass es sich hier um einen sensiblen Bereich handelt. Aus diesem Grund sollen Werbeanlagen, besonders im Hinblick auf die denkmalgeschützten Gebäude, eine dezente, unaufdringliche Form wahren. Das gilt vor allem für die Beleuchtung, die möglichst wenig Helligkeit in die Umgebung abgeben sollen.
Die Werbesäule soll außerhalb der festgesetzten Baugrenze errichtet werden. Dazu ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser Befreiung kann zugestimmt werden.
Grundsätzlich kann den beantragten Werbeanlagen zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
BM Holzner zeigt auf, Werbeanlagen sind in derartiger Form durchaus üblich und wurden bereits im Gemeindegebiet genehmigt. Als Beispiel nennt er ähnliche Hinweise an der Ganghoferstraße.
GR Geigl spricht die gesetzlichen Vorschriften über Werbeflächen an, die nur Werbeflächen mit einer Größe von 1 qm erlauben. Viele Ausnahmegenehmigungen sind erteilt worden. Dem Antrag steht er befürwortend gegenüber. Werbung ist dort sinnvoll, wo sie am besten wahrgenommen wird, macht er deutlich. Das Denkmal in der Umgebung erachtet er als nicht so tragend und sieht keine Beschädigung durch die beantragten Werbeanlagen.
Die am Gebäude angebrachten Werbeanlagen stören GRin Schöndorfer nicht, dem Werbepylon kann sie mit Rücksicht auf den alten Ortskern nicht zustimmen, könnte aber dessen Aufstellung direkt am Gebäude befürworten.
3. BM Dr. Zimmer schließt sich der Aussage an und führt diese Überlegung fort mit dem Hinweis, nachdem bereits am Gebäude mehrere Werbeanlagen angebracht sind, könnte man auf den Pylon verzichten. Seine ablehnende Haltung zum Standort an der Straße untermauert er mit dem Hinweis auf die Beleuchtung der Säule nachts - nahe des denkmalgeschützten Ensembles „Altwirt – Traxl – Kirche“.
GR Rotter sieht kein Problem und ist einverstanden mit dem Errichten der beantragten Werbeanlagen. Er nimmt Bezug auf den Pylon, der direkt an der Ganghoferstraße steht.
Diesen Vergleich lässt 3. BM Dr. Zimmer nicht gelten und hebt hervor, an diesem Standort befindet
sich kein denkmalgeschütztes Haus und keine Kirche.
BM Holzner schlägt vor, getrennt über die beantragten Werbeanlagen abzustimmen, nachdem nur über die Aufstellung des Werbepylon diskutiert wird.
3. BM Dr. Zimmer befürwortet diesen Vorschlag. Dem Standort des Pylon wie beantragt wird er nicht zustimmen. Nachdem das Nasenschild Nr. 3 einen Meter vom Gebäude absteht, würde er auf eine Werbesäule daneben gänzlich verzichten, schließlich wird das Gebäude „rundum“ mit Werbung versehen sein.
BM Holzner bittet das Gremium, über die beantragten Werbeanlagen in zwei Beschlüssen abzustimmen.
Beschluss 1
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten von mehreren Werbeanlagen mit Ausnahme des Werbepylons auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 3 (Fl. Nr. 27) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Beleuchtung darf die Umgebung nicht beeinträchtigen, die Lichtstärke soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“ hinsichtlich des Standortes der Werbesäule außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zum Errichten von mehreren Werbeanlagen einschließlich des Werbepylons auf dem Grundstück Berchtesgadener Str. 3 (Fl. Nr. 27) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Die Beleuchtung darf die Umgebung nicht beeinträchtigen, die Lichtstärke soll auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 „Berchtesgadener Straße“ hinsichtlich des Standortes der Werbesäule außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Datenstand vom 12.02.2020 16:16 Uhr