Bauantrag zum Einbau von drei Ferienwohnungen in den ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudeteill sowie zum Einbau einer weiteren Wohneinheit im Dachgeschoß im Wohnteil des Anwesens Högler Str. 58 (Fl.Nr. 1551)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Gemeinde Piding) 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.06.2015 ö 3

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Herr Schaller teilt mit, das im ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen Högler Str. 58 im früheren landwirtschaftlichen Gebäudeteil drei Ferienwohnungen sowie im Wohngebäude eine weitere Wohneinheit im Dachgeschoß für ein Familienmitglied errichtet werden sollen.

Das Anwesen liegt im Außenbereich. Gem. § 35 BauGB sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn sie, wie im vorliegenden Fall, einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Die Frage der Privilegierung wurde bereits geklärt. Nach Mitteilung des Landratsamtes liegen diese Voraussetzungen nach einer Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor.

Die Erschließung des Anwesens ist gesichert, Kanal- und Wasseranschluss sowie eine ausreichende Zufahrtstraße sind vorhanden, ebenso die notwendigen 7 Stellplätze.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB ist ebenfalls nicht erkennbar.
Somit ist der Bauantrag genehmigungsfähig.


Diskussionsverlauf

GR Geigl fragt nach, ob man dem Bauherrn durch die Genehmigung der drei Ferienwohnungen nicht das Recht auf ein Austragshaus nimmt.

Herr Schaller lässt wissen, dass ein Austragshaus nur bei einer bestehenden Landwirtschaft genehmigt wird. In diesem Fall wurde die Landwirtschaft aufgelöst. Es liegt nur noch eine Privilegierung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb vor.

3. BM Dr. Zimmer fragt nach, ob die drei Ferienwohnungen auch fest vermietet werden können.

Herr Schaller äußert, dass dies nicht möglich ist, da die Privilegierung ausdrücklich auf drei Ferienwohnungen ausgerichtet ist.

GRin Schöndorfer lässt wissen, dass laut Mitteilung des Landratsamtes, trotz Auflassung der Landwirtschaft drei Wohnungen errichtet werden dürfen.

Herrn Schaller ist diese Aussage nicht bekannt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu im Anwesen Högler Str. 58 (Fl.Nr.1551) drei Ferienwohnungen sowie eine weitere Wohneinheit einzubauen und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2017 15:20 Uhr