Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Abbau von Kies auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2302 und 1721 Gemarkung Pliening, westlich von Landsham Moos, südlich des Abfanggrabens - Stellungnahme im Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.08.2015 ö Vorberatend 95
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 27.08.2015 ö Beschliessend 75

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch für das privilegierte Vorhaben zum Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2302 und 1721 Gemarkung Pliening.

14 dafür : 6 dagegen

Der Gemeinderat nimmt als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung:

Bereits im Zusammenhang mit der zeitlichen Verlängerung des Kiesabbaus auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1717 und 1718 Gemarkung Pliening erfolgten Hinweise durch die Gemeinde, dass die Immissionen, die auf die im Osten gelegene Wohnbebauung einwirken, nicht unerheblich sind. Aufgrund der Nähe der geplanten Abbaufläche zur Wohnbebauung im Bereich Landsham Moos sieht die Gemeinde auch hier die Belastung mit Immissionen als nicht unerheblich an. Neben der dem Landratsamt Ebersberg obliegenden Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange fordert die Gemeinde zum Schutz der Wohnbevölkerung in Landsham Moos die Errichtung eines mit Sträuchern bepflanzten Walls mit einer Höhe von mindestens 3,0 m.

19 dafür : 1 dagegen

Nach dem Ende des Abbaus soll der Wall lt. Antrag zurück gebaut werden. Gerade nach Ende der Abbauzeit (ca. 4 – 6 Jahre lt. Erläuterungsbericht) dürfte der Aufwuchs auf dem Wall eine Qualität erreicht haben, die dessen Erhalt rechtfertigt. Der Wall soll deshalb dauerhaft erhalten bleiben.

19 dafür : 1 dagegen

Herr Ernst beantragt, im nächsten Beschluss den Satz „I n der Realität ist in weiten Bereichen sogar ein Böschungswinkel von nahezu 90 ° vorzufinden“ zu streichen.

6 dafür : 14 dagegen (abgelehnt)

Im Erläuterungsbericht (S. 14) wird ein stabiler Böschungswinkel unter Wasser von 25° bis 32° angegeben. Im Abbauplan ist jedoch ein Böschungswinkel oberhalb und unterhalb der Wasserlinie von ca. 45° dargestellt. In der Realität ist in weiten Bereichen sogar ein Böschungswinkel von nahezu 90° vorzufinden. Die Planung ist diesbezüglich anzupassen. Konkrete Vorgaben der Fachbehörden werden für erforderlich erachtet.

14 dafür : 6 dagegen

Lt. Erläuterungsbericht soll der Abbau an Werktagen (also auch samstags) von 07.00 bis 20.00 Uhr möglich sein. Hier wird die im Beschluss vom 29.04.2015 bereits geäußerte Forderung einer Beschränkung der Kiesabbauzeiten auf Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr wiederholt.

18 dafür : 2 dagegen

Lt. Umweltverträglichkeitsuntersuchung sollen Abbau und Rekultivierung rund acht Jahre benötigen. Der Abschluss der Rekultivierungsmaßnahmen ist zeitlich genau zu bestimmen.

19 dafür : 1 dagegen

Durch das neue Abbaugebiet werden die Gefahr des Absinkens bzw. Ansteigens des Wasserspiegels und damit verbunden mögliche Schäden der bestehenden Wohnbebauung östlich des Abbaugebietes gesehen. Die Gemeinde hält es für erforderlich, eine Überwachung des Grundwasserspiegels durch ein enges Netz von Messpegeln sicherzustellen. Das Landratsamt Ebersberg wird deshalb aufgefordert, diese zu beauflagen.

20 dafür : 0 dagegen

Mit der lt. Erläuterungsbericht zeitweisen Entfernung des Pegels 2 besteht kein Einverständnis. Es muss sichergestellt werden, dass der Pegel (an geeigneter Stelle) fortlaufend Aufzeichnungen liefert.

20 dafür : 0 dagegen

Dem Antrag wurde eine Hydrogeologische Standortbeurteilung der Fa. KDGeo vom 13.03.2012 beigefügt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der zu erwartenden Änderungen der Grund- und Seewasserspiegel auf den Flächen nicht mit unverhältnismäßigen Einwirkungen auf die Nachbargrundstücke zu rechnen ist. Dies sollte durch Beweisaufnahme für die Bestandsbebauung in Landsham Moos beauflagt werden.

20 dafür : 0 dagegen

Eine Aktualisierung des Hydrogeologischen Gutachtens vom 13.03.2012 wird für zwingend erforderlich erachtet.

20 dafür : 0 dagegen

Sowohl beim Abbau als auch bei der Wiederverfüllung der Uferrandbereiche und Rekultivierung dürfen keine LKW-Fahrten durch Landshamer Wohngebiete geführt werden. Dies ist ausdrücklich in der Genehmigung zu beauflagen.

20 dafür : 0 dagegen

Die Gemeinde ist Eigentümer der vom Abbau betroffenen Grundstücksteilfläche aus Fl.Nr. 1721 Gemarkung Pliening. Bezüglich der Einbeziehung des Grundstücks in die Abbaufläche bestehen nach Herstellung des Weges auf dem Grundstück Fl.Nr. 2302 Gemarkung Pliening keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.09.2015 07:34 Uhr