Bauleitplanung - Baugebiet "Landsham Süd" - Änderung der planerischen Eckpunkte Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Anzahl der Wohneinheiten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.11.2015 ö Beschliessend 98

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 26.06.2014
-        für die die Einzel- und Doppelhäuser eine Grundflächenzahl von maximal 0,35 und eine Geschossflächenzahl von maximal 0,7. Ziel ist es, auf jedem Grundstück ein Wohngebäude mit einer Grundfläche von mindestens 80 m² und einer Geschossfläche von mindestens 160 m² zu ermöglichen.

15 dafür : 2 dagegen

-        für die Mehrfamilienhäuser eine Grundflächenzahl von maximal 0,4 und eine Geschossflächenzahl von maximal 0,8.

15 dafür : 2 dagegen

-        je Doppelhaushälfte maximal eine Wohneinheit zuzulassen.

14 dafür : 2 dagegen (ohne Widmann Kristina)


Die Verwaltung wird beauftragt, die Punkte in die Bauleitpläne einzuarbeiten und für die Freigabe zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.11.2015 13:02 Uhr