Bauleitplanung - vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Sondergebiet "Lebensmitteleinzelhandel" - Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2, 3 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.12.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.12.2015 ö Beschliessend 135

Beschluss

Folgende Einwendungen/Anregungen wurden vorgebracht:

  1. Landratsamt Ebersberg – Naturschutzfachliche Stellungnahme
1.1 Einwendungen/Anregungen Schreiben vom 15.09.2015 (Teil C)

Grundsätzliche naturschutzfachliche Belange sind durch die o.g. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen.

Wir bitten auch für die geplante zusätzliche Ausleuchtung der Werbeanlagen ausschließlich insektenfreundliche Beleuchtungsformen und Leuchtmittel auszuwählen.

1.2         Beschluss:
Der Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird dahingehend entsprochen, dass in den Hinweisen zum Bebauungsplan ein neuer Punkt 2 mit folgendem Inhalt eingefügt wird:

„Die geplante zusätzliche Ausleuchtung der Werbeanlagen soll ausschließlich durch insektenfreundliche Beleuchtungsformen und Leuchtmittel erfolgen.“

8 dafür : 2 dagegen

Satzungsbeschluss:
Der entsprechend vorheriger Beschlussfassung geänderte Entwurf der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet „Lebensmitteleinzelhandel“ in der Fassung vom 03.12.2015 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2015 14:19 Uhr