Bauleitplanung - Bebauungsplan "Siglweg" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 13 a Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 10.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 10.03.2016 ö Beschliessend 24

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den im Entwurf des Bebauungsplanes festgesetzten Durchmesser des Wendehammers am Kirchweg gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen auf 18 m zu erhöhen.

9 dafür : 0 dagegen

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Siglweg“ mit Begründung in der Fassung vom 10.03.2016 wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2016 09:55 Uhr