Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) - Antrag der Gemeinde Poing auf Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Absenken von Grundwasser über Grünzüge im Baugebiet "Poing am Bergfeld" und Sickerleitungen am Endbach sowie zur Einleitung des Grundwassers in die Versickerungsanlage westlich des Plieninger Ortsteils Ottersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.04.2016 ö Beschliessend 36

Beschluss

Die von der Gemeinde Poing vorgelegten Planungsunterlagen sind unübersichtlich und enthalten widersprüchliche Aussagen zu geplanten Maßnahmen oder Veränderungen. Dem Antrag zur Erneuerung der wasserrechtlichen Erlaubnis wurden zum Teil hydrologische Berechnungen aus Mitte der 1990er-Jahre zugrunde gelegt. Unterlagen und Berechnungen zu diversen Änderungsbescheiden, die zum Teil erhebliche Veränderungen gegenüber dem Ursprungsbescheid darstellen, wurden den Antragsunterlagen ebenfalls nicht beigefügt. 

Es ist festzustellen, dass

-        sich durch diverse Eingriffe massive Veränderungen der Rückhalte- und Versickerungsanlagen gegenüber der ursprünglichen wasserrechtlichen Erlaubnis ergeben haben.
-        seit Inbetriebnahme der Versickerungsanlagen weitere Baugebiete im Ein-zugsgebiet hinzugekommen sind. Die dadurch bedingte Erhöhung des Anteils an versiegelten Flächen und des dadurch veränderten Ablaufverhalten von Nieder-schlagswasser hat ebenfalls erhebliche Auswirkungen  auf die Rückhalte- und Versickerungsanlagen.
-        Hydraulische Nachweise überaltet (Berechnungen aus den 1990er-Jahren) oder unvollständig sind.
-        ein aktueller Nachweis der Sickerfähigkeit des Sickerbeckens (Stufe 2) fehlt. Ein entsprechender Test ist jedoch aufgrund der Tatsache, dass die vorgeschaltete Stufe 1 keine ausreichende Versickerungsfähigkeit mehr besitzt, unverzichtbar.
-        durch die Fließrichtung des Grundwassers von Süden aus dem Gemeindegebiet Poing in nördliche Richtung insbesondere die Gemeindeteile Ottersberg und Pliening durch grundwasserbeeinflussende Maßnahmen massiv belastet sind. Ein Grundwasseranstieg aus dem Jahr 2013 hat zu einer Vielzahl von überfluteten Kellern geführt. Zahlreiche, dem Landratsamt Ebersberg vorliegende "Anträge auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" belegen dies. Es ist zwingend erforderlich, dass der Antragsteller diese Thematik fachlich abarbeitet, da die Kellerüberflutungen auch in der Versickerung von Niederschlagswasser der Sickereinrichtung westlich von Ottersberg und der Fließrichtung des Grundwasser in nördliche Richtung ihre Ursache haben.
-        ein Nachweis, wie sich ein evtl. ergebender Grundwasseraufstau in unmittelbarer Nähe von Ottersberg entwickelt, fehlt.
-        kein Nachweis erbracht wird, dass bei Eintreten eines 100-jährigen Hochwassers  (HHW100) grundsätzlich nur die Ableitung von unverschmutztem Grundwasser sichergestellt ist und schadlos an Ottersberg vorbeigeführt wird.

Da keine ausreichenden Nachweise für eine faktische und zukunftsorientierte Funktionsfähigkeit der im Betreff genannten Anlagen vorliegen, ist eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen auf die Gemeinde Pliening nicht möglich.

Der Bauausschuss fordert fundierte Unterlagen und ausreichend Zeit zur Prüfung und lehnt bis dahin mangels Prüfbarkeit den Antrag auf Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation in die Versickerungsanlage westlich des Plieninger Ortsteils Ottersberg sowie für das Aufstauen und Umleiten des Grundwassers durch den Baukörper des Regenwasserklär- und Rückhaltebeckens zwischen Endbachweg und Am Hanselbrunn (Fl.Nr. 701 Gemarkung Poing) ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.04.2016 11:49 Uhr