Bauleitplanung - Bebauungsplan "Landsham Süd" - Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 12.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 12.05.2016 ö Beschliessend 51

Beschluss

Herr Bauer-Eberhart beantragt, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
Der Bauausschuss beschließt, eine Ergänzung in der Begründung vorzunehmen, dass die Beantragung einer zweiten Wohneinheit für die Parzellen 28 bis 31 keinen Verstoß gegen die Grundzüge der Planung darstellt .

7 dafür : 2 dagegen

Den bisherigen Beschluss wie folgt fassen:

Der Bauausschuss beschließt, den ergänzten Vorentwurf des Bebauungsplanes „Landsham Süd“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.05.2016 freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2016 08:54 Uhr