Bauleitplanung - Bebauungsplan "Gewerbegebiet Landsham V" - Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung des Planungsumgriffs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.07.2016 ö Vorberatend 73
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 28.07.2016 ö Beschliessend 70

Diskussionsverlauf

Das Bauausschuss-Mitglied Bauer-Eberhart ist aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehung zum Grundstückseigentümer persönlich beteiligt. Herr Bauer-Eberhart wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

9 dafür : 0 dagegen

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:

„Die Gemeinde Pliening beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 2353 Gemarkung Pliening in Landsham, südlich der Staatsstraße 2082, westlich der bestehenden Bebauung an der Gewerbestraße. Ziel ist die Darstellung zusätzlicher Flächen für Gewerbe für ein „Gewerbegebiet Landsham V“ sowie ökologischer Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2353 Gemarkung Pliening.

9 dafür : 0 dagegen

Die Gemeinde Pliening beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Landsham V“ vom 30.06.2005 wie folgt zu ergänzen:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landsham V“ wird auf die Grundstücke Fl.Nrn. 1828/7/Teilfläche, 2353, 2355/Teilfläche und 2362/Teilfläche Gemarkung Pliening zwischen Staatsstraße 2082 und der Straße Am Gangsteig, westlich der bestehenden Bebauung an der Gewerbestraße ausgedehnt. Ziel ist die Ausweisung von Gewerbeflächen für ein „Gewerbegebiet Landsham V“ sowie Teile der ökologischen Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2353 Gemarkung Pliening.“

9 dafür : 0 dagegen

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 2353 Gemarkung Pliening Verhandlungen zu führen, mit dem Ziel der Übernahme der Planungskosten für die Bauleitplanung, der Erschließungskosten sowie der Grundabtretung der öffentlichen Flächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2016 10:05 Uhr