Folgende nichtöffentlichen Beschlüsse wurden in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2016 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:
Gemeinderatssitzung vom 02.06.2016:
Energieagentur Ebersberg gGmbH – Erarbeitung eines Zielmodells einer eventuell zu gründenden Netzgesellschaft und zur Übernahme der anteiligen Kosten
Die Gemeinde Pliening beauftragt den ersten Bürgermeister, in der nächsten Generalversammlung der „Regenerativen Energie Ebersberg eG“ (REGE eG) für die Vorbereitung einer Bewerbung der REGE eG (oder eines anderen gemeinsamen Unternehmens der Gemeinden des Landkreises Ebersberg) um die Stromkonzessionen im Landkreis Ebersberg zu stimmen.
Die Gemeinde Pliening beschließt, den auf sie nach dem Verteilungsschlüssel anfallenden Kostenanteil von 8.827,68 € zu tragen. Der Verteilungsschlüssel entsteht aus der Gewichtung des Pauschalanteils mit 25 % und der Gewichtung des Einwohneranteils mit 75 %. Diese Vorlaufkosten sollen aus den zukünftigen zu erwirtschaftenden Erträgen nach Aufnahme des Netzbetriebs entsprechend dem getragenen Anteil an die Gemeinden erstattet werden.
Die Gemeinde Pliening unterstützt die Bewerbung eines gemeinsamen Unternehmens der Gemeinden des Landkreises Ebersberg um die Stromkonzessionen im Landkreis Ebersberg. Die Gemeinde Pliening beauftragt die Energieagentur Ebersberg für diese landkreisweite Kooperation eine Förderung nach der „Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit“ zu beantragen. Sie ist sich bewusst, dass die Fördersumme zurückgezahlt werden muss, falls die interkommunale Kommunalisierung nicht zustande kommt.
Personalwesen – Ausschreibung und Besetzung der Stelle „Leitung Amt 1, Allgemeine Verwaltung“
Der Gemeinderat beschließt die Besetzung der Stelle der Leitung des Amts 1, Allgemeine Verwaltung und beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung.
Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird abweichend von § 2 Nr. 18 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, die Entscheidung über die Einstellung einer/s Bewerbers/in zu treffen