Bauleitplanung - Bebauungsplan "Landsham Ortsmitte mit Dorfplatz" - Änderung des Aufstellungsverfahrens in eines der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.09.2016 ö Beschliessend 84

Beschluss

Im Zuge der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgebrachen Anregungen wurde die Möglichkeit der Verfahrensänderung geprüft. Da der Planungsumgriff die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB erfüllt, erachtet es die Gemeinde als sachgerecht, aufgrund der vorgebrachten Anregungen von einer Weiterführung des „normalen“ Bebauungsplanverfahrens abzusehen und den Bebauungsplan im Verfahren nach § 13 a BauGB weiterzuführen.

Der Gemeinderat beschließt, in Abänderung des Beschlusses vom 22.10.2014, für die Grundstücke Fl.Nrn. 1614, 1645/4/Teilfläche, 1645/13/Teilfläche, 1645/26, 1645/27, 1863/1, 1891, 1892/Teilfläche, 1898/5, 1948/Teilfläche, 2047/Teilfläche, 2047/1 Gemarkung Pliening einen Bebauungsplan „Landsham Ortsmitte mit Dorfplatz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.

Die im Beschluss vom 22.10.2014 genannten Planungsziele behalten Gültigkeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2016 14:10 Uhr