Abfallwirtschaft - Erweiterung der Öffnungszeiten am Wertstoffhof - Monatliche Abgabemöglichkeit von Sperrmüll - Wertstoffsammelstellen - Videoüberwachung - Abzug der Altkleidercontainer - Beibehaltung des Bringsystems ohne "Gelben Sack" - Lärmdämmung der Glascontainer - Errichtung eines Tores an der Wertstoffsammelstelle Lindenstraße - Systemänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 29.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 29.09.2016 ö 86

Beschluss

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2016 wurde an den Gemeinderat die Frage gestellt, ob am neu eingerichteten Containerstandort Lindenstraße ein Tor angebracht werden soll, um Wertstoffentsorgungen außerhalb der zulässigen Einwurfzeiten zu vermeiden. Der Gemeinderat hat sich gegen die Anbringung eines Tores ausgesprochen. Die Verwaltung wurde vielmehr damit beauftragt, die Erfahrungen der Stadt Ebersberg mit der Videoüberwachung von Wertstoffinseln und auch mit wechselnden Einsatzorten von Kameras in Erfahrung zu bringen.

In der Sitzung vom 02.06.2016 wurde der hierzu ausgearbeitete TOP 53 „Abfallwirtschaft – Videoüberwachung an Wertstoffsammelstellen, Änderung der Wertstoffsammlung von Bring- auf Holsystem“ allerdings wegen der umfangreichen Tagesordnung und des zu erwartenden Diskussionsbedarf abgesetzt. Herr Bürgermeister Frick hat die Mitglieder des Gemeinderates aufgefordert, alternative Lösungsansätze vorzuschlagen.

Von den Gemeinderatsfraktionen „Neues Forum“ und „Alternative für Pliening“ sind hierzu Anträge bzw. Vorschläge eingegangen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich für den Bereich Abfallwirtschaft folgende Problemstellungen:

1.        Wertstoffhof

1.1        Problemstellung:
Überlastete Wertstoffsammelstellen

1.2        Problemlösung:
       Das Neue Forum hat in seinem Antrag vom 24.06.2016 vorschlagen, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes so auszuweiten, dass für die Bürger mehr Möglichkeiten bestehen, ihre Abfälle vorschriftsmäßig und bequem entsorgen zu können. Die erweiterten Öffnungszeiten könnten somit zu einer Entlastung der Wertstoffinseln beitragen.

Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:

       Der Wertstoffhof hat derzeit folgende Öffnungszeiten:

Sommermonate (Ende März – Ende Oktober)
Mittwoch: 14:00 – 19:00 Uhr und Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr - 9 Std./Woche

Wintermonate (Ende Oktober – Ende März)
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr und Samstag: 09:00 – 12:00 Uhr - 7 Std./Woche

An den Containerstandorten gelten folgende Einwurfzeiten:

Montag – Freitag:        07:00 – 19:00 Uhr
Samstag:                09:00 – 19:00 Uhr

Somit können die Wertstoffinseln 70 Stunden in der Woche genutzt werden.

Die Verstöße gegen die geltenden Einwurfzeiten finden überwiegend am Samstag in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr, werktags von 06:00 bis 07:00 Uhr und zwischen 19:00 bis 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen während des Tages statt.

Ein zusätzlicher Öffnungstag am Wertstoffhof (mit ca. 3 – 4 Stunden) könnte zwar unter Umständen zu einer Entlastung der Wertstoffinseln hinsichtlich der Häufigkeit der Inanspruchnahme beitragen, der Missachtung der Einwurfzeiten wird damit aber nicht abgeholfen.

Um eine spürbare Entlastung der bestehenden Containerstandorte zu erreichen, müssten zusätzliche Standorte, für die ebenfalls 70 Stunden/Woche Entsorgungsmöglichkeit besteht, errichtet werden.
In Gelting ist nach der Bebauung des Greimel-Anwesens ein Standort bereits eingeplant.
In Pliening wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 17.12.2015 der provisorisch errichtete Standort in der Viertelbachstraße wegen der neu errichteten Wertstoffsammelstelle in der Lindenstraße vorläufig für die Dauer eines Jahres aufgelöst.
Ferner ist anzumerken, dass in Ottersberg lediglich ein Standort mit drei Glascontainern vorhanden ist.

Der Wertstoffhof wird derzeit von einem geringfügig Beschäftigten betreut. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten würde zusätzliches Personal erfordern.

Die Öffnungstage sind dabei so zu legen, dass für die Entleerung der Container den Entsorgungsunternehmen ein Tag Vorlaufzeit bleibt.

Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, über folgende Öffnungszeiten abzustimmen:
Sommer:        Mi. 15-20 Uhr und Sa. 08-13 Uhr        7 dafür : 11 dagegen (abgelehnt)
Winter:        Mi. 15-19 Uhr und Sa. 08-13 Uhr        7 dafür : 11 dagegen (abgelehnt)


Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Öffnungszeiten am Wertstoffhof wie folgt zu ändern:

Sommermonate:
Dienstag:        14:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag:        15:00 – 19:00 Uhr        (zusätzlicher Tag – 4 Stunden)
Samstag:        09:00 – 13:00 Uhr

12 dafür : 6 dagegen

Wintermonate:

Dienstag:        14:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag:        15:00 – 19:00 Uhr        (zusätzlicher Tag – 4 Stunden)
Samstag:        09:00 – 13:00 Uhr

12 dafür : 6 dagegen


1.2.1        Problemstellung:
Von Bürgern kommt des Öfteren die Anregung, eine Möglichkeit zu schaffen, dass Sperrmüll ständig bzw. zumindest monatlich am Wertstoffhof abgegeben werden kann.

Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:

Seit November 2013 besteht für die Bürger am Wertstoffhof eine kostenlose Abgabemöglichkeit von Holzabfällen. Das Restmüllaufkommen hat sich dadurch nicht verändert.

Im Zeitraum November 2013 bis einschließlich August 2016 wurden am Wertstoffhof von den Bürgern 281,89 t Holz entsorgt. Die Entsorgungskosten beliefen sich seit dem auf 30.003,34 €. Das entspricht einem durchschnittlichen Holzaufkommen von 102,51 t im Jahr.

Der für den Bürger kostenpflichtige Sperrmüll, der viermal im Jahr am Wertstoffhof angenommen wird, belief sich im gleichen Zeitraum auf lediglich 15,00 t (= 5,32 % des Holzaufkommens). Das entspricht einem durchschnittlichen Sperrmüllaufkommen von 5,45 t im Jahr.

In den Vorjahren, als auch das Holz kostenpflichtig entsorgt werden musste, wurden im Zeitraum 2005 bis 2013 insgesamt 57,08 t Sperrmüll und 55,14 t Holz entsorgt. Das entspricht durchschnittlich 6,34 t Sperrmüll und 6,13 t Holz im Jahr.

In den Jahren 2003/2005 wurden im Rahmen der für den Bürger kostenlosen Sperrmüllstraßensammlung und der kostenlosen Abgabemöglichkeit am Wertstoffhof 282,61 t Sperrmüll und 24,08 t Holz entsorgt.

Entwicklung Holzabfälle

Kostenpflichtige Annahme
2005 bis 2013 (9 Jahre)
Kostenlose Annahme
November 2013 – August 2016 (2 ¾ Jahre)
Erfassungsmenge
Durchschnitt / Jahr
Erfassungsmenge
Durchschnitt / Jahr
55,14 t
6,13 t
281,89 t
102,51 t

Kostenlose Annahme
Januar 2004 – April 2005 (1 ¼ Jahre)

24,08 t
19,26 t


Entwicklung Sperrmüll

Kostenpflichtige Annahme
2005 bis 2013 (9 Jahre)
Kostenpflichtige Annahme
November 2013 – August 2016 (2 ¾ Jahre)
Erfassungsmenge
Durchschnitt / Jahr
Erfassungsmenge
Durchschnitt / Jahr
57,08 t
6,34 t
15,00 t
5,45 t

Kostenlose Straßensammlung
Oktober 2003 – Oktober 2004 (1Jahr)

250,13 t
250,13 t

Kostenlose Annahme
Januar 2004 – April 2005 (1 ¼ Jahre)

32,48 t
25,98 t


Aufgrund der vorliegenden Erfassungsmengen erscheint eine ständige bzw. monatliche Abgabemöglichkeit von Sperrmüll aufgrund der geringen Mengen als nicht rentabel bzw. zweckmäßig.

Bürgern denen eine Lagerung des Sperrmülls durch Wegzug oder aufgrund mangelnden Platzbedarfs nicht möglich ist, werden schon jetzt an Entsorgungsunternehmen in unmittelbarer Nachbarschaft wie z. B. in Neufinsing oder Kirchheim verwiesen. Ferner bietet auch ein Unternehmen im Landkreis Ebersberg einen kostenpflichtigen Abholservice an.

Beschluss:

Aufgrund der geringen Mengen an Sperrmüll wird die viermal jährliche Abgabemöglichkeit am Wertstoffhof beibehalten.

18 dafür : 0 dagegen


2.        Wertstoffsammelstellen

2.1        Problemstellung:
Die Einrichtung von Wertstoffsammelstellen stellt für die Gemeinde neben der Bereitstellung von geeigneten Flächen einen nicht unerheblichen Aufwand an Investitionen, die mit dem Betrieb, der baulichen Umgestaltung oder Neuanlegung verbunden sind, dar.

Außerdem ist der bauliche Unterhalt und insbesondere die Reinhaltung mit einem hohen Aufwand verbunden.

Die Sammelstellen beeinträchtigen durch unzulässige Ablagerungen neben den Containern, durch Überfüllung, und bei Wind durch zusätzliche Verunreinigung der Umgebung insbesondere mit Leichtverpackungen, das Ortsbild erheblich.

Die einhergehenden Lärmbelästigungen durch Glaseinwürfe, zu fallende Containerdeckel, an- und abfahrende Personenkraftwagen mit teilweise laufendem Motor und auch laut aufgedrehter Musik bei offenen Fahrzeugen, bei Entsorgungsarbeiten und Containerleerungen durch die Entsorgungsunternehmen ist für die Anlieger massiv. Diese Beeinträchtigungen finden ihre Spitze in der Missachtung der Einwurfzeiten, wenn an Sonn- und Feiertagen, frühmorgens oder nachts entsorgt wird.

Manche Gemeinden investieren sehr viel Geld für unterirdische Wertstoffsammelstellen. Die Beeinträchtigungen von Ortsbild und die Lärmbelästigungen sind dann geringer, aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Auch hier sind unsachgemäße Ablagerungen festzustellen, die Lärmbelästigungen durch den motorisierten Anlieferungs- und Entsorgungsverkehr entfallen ebenfalls nicht.

2.2        Problemlösung:
       Herr Stefan Seizl möchte hierzu mit Antrag vom 27.06.2016 folgende Vorschläge/Anregungen zur Diskussion/Beratung einbringen:

2.2.1                Erfahrungen anderer Gemeinden mit eigener Videoüberwachung (z. B. auch mit Wildkameras)

       Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:

Stadt Grafing:
Die Stadt Grafing beabsichtigt Anfang nächsten Jahres einen neu eingerichteten Containerplatz mittels Wildkameras zu überwachen. Dabei geht es hauptsächlich um die Überführung und Eindämmung von wilden Müllablagerungen.

Der Erfassungsbereich der Kamera muss so eingeschränkt sein, dass Personen, die nicht die Einrichtung nutzen, sondern nur am öffentlichen Verkehr teilnehmen, nicht erfasst werden. Dies war auch der Grund, weshalb eine andere stark frequentierte Wertstoffsammelstelle nicht per Video überwacht werden konnte, da auch der Gehsteig und der angrenzende PKW-Verkehr mit aufgezeichnet worden wäre.

Bei dem Standplatz, der mittels Wildkameras überwacht werden soll, handelt es sich um eingezäuntes Gelände mit entsprechenden Parkplätzen.

Die Kosten für eine Wildkamera liegen bei ca. 250,-- €/Stück.

Gemeinde Vaterstetten:
In einem Pilotversuch zusammen mit der Fa. Bosch wurden ein halbes Jahr lang (April bis Oktober 2013) vier Wertstoffinseln in Vaterstetten videoüberwacht.

Zu dieser Maßnahme hatte man sich aufgrund der zunehmenden wilden Ablagerungen und der daraus resultierenden Reinigungskosten durch das Bauhofpersonal entschlossen. Die Überwachung war für die Gemeinde in der Versuchsphase mit keinen Kosten verbunden.

In den sechs Monaten konnten lediglich sieben Müllsünder durch die Kameras führt werden. Der Gesamtwert der Ordnungsgelder belief sich auf „unter 100 Euro“.

Dies steht in keinem Verhältnis zu dem Arbeitsaufwand, der mit der Sichtung des Bildmaterials und der jeweiligen Zuordnung verbunden waren.
Durch die einzelnen Bildsequenzen waren die Aufzeichnungen nicht lückenlos, was für die Rekonstruierung der einzelnen Tatvorgänge äußerst schwierig war.

Viele Bürger kamen auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß.

Aufgrund der schlechten Erfahrungen und dem hohen Arbeitsaufwand, der in keinem Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht, wird die Gemeinde Vaterstetten keinen weiteren Versuch in Sachen „Videoüberwachung“ unternehmen.

Gemeinde Berg (Landkreis Starnberg):
Seit dem 16.08.2016 wird die Wertstoffinsel „Huberfeld“ in der Gemeinde Berg in Zusammenarbeit mit der Fa. Bosch videoüberwacht. Diese Maßnahme wurde aufgrund zunehmender unzumutbarer Verunreinigungen als letztes Mittel ausgeschöpft.
Verstöße gegen die Einwurfzeiten werden dabei nicht geahndet.

Der Standort befindet sich am Ende einer Straße mit entsprechenden Parkplätzen. Die Positionierung der Kameras konnte daher derart gestaltet werden, dass die erforderlichen Auto-Kennzeichen zwangsläufig mit aufgezeichnet werden. Der angrenzende Straßenverkehr bzw. Radfahrer und Fußgänger, die die Sammelstelle nicht nutzen, liegen außerhalb des Überwachungsbereichs.

Zum jetzigen Zeitpunkt können zu den Erfahrungen noch keine Angaben gemacht werden. Man hofft jedoch, dass die Aufzeichnungen einen abschreckenden Effekt für etwaige „Müllsünder“ haben.


2.2.2        Videoüberwachung zunächst an besonders kritischen Standorten wie Flurstraße und Lindenstraße

       Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:

Anforderungen an eine Videoüberwachung
               Von Secure Consult wurde in der E-Mail vom 17.04.2016 mitgeteilt, dass die gesetzlichen Anforderungen, die mit dem Betrieb einer fest installierten Videoüberwachung beachtet werden müssen derart hoch und komplex sind, dass nur der Einsatz von Privatermittlern sinnvoll erscheint.

Der Erfassungsbereich einer Kamera muss so eingeschränkt sein, dass Personen, die nicht die Einrichtung nutzen, sondern nur am öffentlichen Verkehr teilnehmen, nicht erfasst werden. Eine Überwachung des Umfeldes wie z. B. des Gehsteiges, der Fußgänger und des angrenzenden PKW-Verkehrs ist nicht zulässig.

Eine Videoüberwachung sämtlicher Containerstandorte der Gemeinde Pliening erscheint daher als nicht sinnvoll, da das Ziel „Müllsünder“ zu überführen nicht erreicht werden kann, da die Kameras nur den Bereich der Wertstoffinsel und nicht auf das Umfeld gerichtet werden dürfen. Eine Überführung mittels KFZ-Kennzeichen wäre nicht möglich, da die Fahrzeuge außerhalb der Aufzeichnungsbereichs der Kamera abgestellt werden. Personen könnten nur überführt werden, wenn diese persönlich bekannt sind.

Als einziger Bereich, der videoüberwacht werden könnte, wäre der Wertstoffhof, da es sich hier um ein eingezäuntes Gelände handelt und auch die Fahrzeuge auf dem Parkplatz mitaufgezeichnet werden würden.


2.2.3        Anbringung von Hinweisschildern an allen Wertstoffinseln, dass dieser Standort „videoüberwacht“ wird

       Stellungnahme der Gemeindeverwaltung:

Von der Aufstellung einer Kameraattrappe, die zur Abschreckung von Müllsündern aufgebaut werden soll, wird in der E-Mail von Secure Consult vom 23.08.2016 abgeraten, da hier die gleichen Gesetze und Regelungen gelten, wie für eine funktionstüchtige Überwachungskamera. Denn auch durch eine vorgetäuschte Überwachung wird ein verhaltenslenkender (präventiver) Zweck verfolgt.

Es wird vielmehr der Einsatz eines Wachdienstes empfohlen, der regelmäßig oder auch unregelmäßig den zu schützenden Bereich temporär überwacht. Dies muss aber vorher angekündigt werden, dass in der nächsten Zeit ein Wachdienst eingesetzt wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat lehnt die Einführung einer Videoüberwachung ab, da die Voraussetzungen und datenschutzrechtlichen Anforderungen hierfür an den Wertstoffsammelstellen nicht erfüllt werden.

15 dafür : 3 dagegen

Die Verwaltung wird beauftragt zur künftigen Überwachung der Wertstoffsammelstellen entsprechende Angebote von Wach- bzw. Sicherheitsdiensten einzuholen.

0 dafür : 18 dagegen (abgelehnt)


2.2.4        Sofortige Beseitigung sämtlicher Sammelboxen für Altkleider/Schuhe

       Stellungnahme der Gemeinde:

An folgenden Standorten befinden sich von der Gemeinde genehmigte Altkleidercontainer:

-        Wertstoffhof
-        Lindenstraße
-        Mitterweg
-        Flurstraße
-        Ulrich-Nanshaimer-Straße

Sämtliche Altkleidercontainer wurden vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Ebersberg und von der Diakonia, Ebersberg aufgestellt, deren Entleerung zum Teil von Subunternehmern durchgeführt wird.

Die gewonnene Stellfläche durch den Abzug der Altkleidercontainer hält sich in Grenzen. Anstelle eines Altkleidercontainer ließe sich höchstens ein 1,1 m³ Container (entspricht der Größe eines Glascontainers) aufstellen.

Durch die Einhausungen an verschiedenen Sammelstellen wie z. B. in der Lindenstraße muss der Altkleidercontainer von Hand entleert werden, da aufgrund der Platzierung des Containers (steht aus Platzgründen hinter dem Papier- und Plastikcontainer) eine direkte Zufahrt durch das Entleerungsfahrzeug nicht möglich ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die nochmalige Überprüfung der Standorte für Altkleidercontainer, mit dem Ziel, wenn möglich, einen zusätzlichen Papier- oder Plastikcontainer unter zu bringen.

       17 dafür : 1 dagegen


2.2.5        Zusätzliche und größere Container für Papier und Verpackungen

       Stellungnahme der Gemeinde:

An folgenden Standorten wären unter Vorbehalt der abschließenden Prüfung durch die jeweiligen Entsorgungsfirmen größere Container möglich:

-        Flurstraße – 2 Papiercontainer mit 6 m³ (bisher: 1x 6 m³ und 1x 3 m³)
-        Speicherseestraße – 1 Plastikcontainer mit 5 m³ (bisher: 1x 2,5 m³)
-        Ulrich-Nanshaimer-Str. – 2 Plastikcontainer mit 5 m³ (bisher: 1x 5 m³ und 1x 2,5 m³)

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt und den jeweiligen Entsorgungsfirmen zu prüfen, an welchen Standorten größere bzw. zusätzliche Container möglich sind und je nach Möglichkeit deren Aufstellung zu veranlassen.

       18 dafür : 0 dagegen


2.2.6        Wegfall einzelner Wertstoffinseln durch zusätzliche Kapazitäten

       Stellungnahme der Gemeinde:

In der Gemeinde gibt es neben dem Wertstoffhof z. Zt. acht Containerstandorte, wobei in Ottersberg nur drei Glascontainer stehen. Im Zuge der Verlegung des Containerstandortes Lindenstraße wurde im Januar 2016 wurde der Containerstandort Viertelbachstraße vorübergehend aufgelöst.

Dies führte zu folgender Volumenreduzierung:

Papier:        6,0 m³
Plastik:        2,5 m³
Glas:                3,3 m³

Vorhaltevolumen an sämtlichen Wertstoffinseln


Papier m ³
Plastik m³
Glas m³

Bestand
Wegfall
Bestand
Wegfall
Bestand
Wegfall
Pliening
36,0
6,0
27,5
2,5
13,2
3,3
Landsham
24,3
---
19,4
---
13,2
---
Gelting
---
---
---
---
---
---
Ottersberg
---
---
---
---
3,3
---







Gesamt
60,3

46,9

29,7



6,0 m ³
= 9,95 %

2,5 m³
= 5,33 %

3,3 m³
= 11,1 %

Vorhaltevolumen an den Wertstoffinseln in Pliening


Papier m ³
Plastik m³
Glas m³

Bestand
Wegfall
Bestand
Wegfall
Bestand
Wegfall
Pliening
36,0
6,0
27,5
2,5
13,2
3,3







Gesamt
36,0

27,5

13,2



6,0 m ³
= 16,6 %

2,5 m³
= 9,09 %

3,3 m³
25 %


Das Vorhaltevolumen in der Lindenstraße blieb unverändert – zusätzliche oder größere Container sind nicht möglich. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass seit Januar 2016 der Standort in der Lindenstraße stärker frequentiert wird. Eine weitere Reduzierung der Standorte würde die bestehende „Unterversorgung“ noch verschärfen.

In der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2015 wurde bereits über mögliche Containerstandorte in Pliening diskutiert.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entscheidung über diesen Punkt zunächst zurück zu stellen und die vorher beschlossenen Maßnahmen abzuwarten.

       18 dafür : 0 dagegen


2.2.7        Austausch der Papiercontainer gegen Container mit kleinen Einwurföffnungen um das vorhandene Raumvolumen besser nutzen zu können

Stellungnahme der Gemeinde:

Die Papiercontainer sind im Besitz des Landkreises Ebersberg. Die seit einigen Jahren vorhandenen Container (3 bzw. 6 m³) wurden mit dem Entsorgerwechsel zum 01.01.2016 von der Firma Veolia übernommen.
Dieser Vertrag läuft noch bis 31.12.2018. Bis zur nächsten Ausschreibung durch den Landkreis bleiben die Papiercontainer unverändert.

Es sind im Landkreis nur geschlossene 24-m³-Großraumcontainer mit kleineren Einwurföffnungen (z. B. am S-Bahnhof Poing) im Einsatz. In Pliening ist die Aufstellung eines 24-m³-Großraumcontainers an den Wertstoffinseln aus Platzgründen nicht möglich.

Die Erfahrungen in Poing haben gezeigt, dass die Kartonagen zunehmend nicht zerkleinert und dann einfach neben die Container abgestellt werden.

Das gleiche trifft auch auf die Container für die Leichtstoffverpackungen (LVP) zu. Als diese verschlossen waren, wurden diese zum Teil aufgebrochen und sogar die Einwurföffnungen wurden von Unbekannten mittels Blechschere oder ähnlichem Werkzeug „vergrößert“.

2.2.8        Beibehaltung des Bringsystems ohne „Gelben Sack“ und zusätzlichen Tonnen

       Stellungnahme der Gemeinde:

       Die Probleme (wie z. B. Wertstoffablagerungen, Missachtung der Einwurfzeiten, Lärmbelästigungen), die mit dem bestehenden Bringsystem verbunden sind, lassen sich nicht abstellen.

       Auch die Einführung des gelben Sackes würde zu keiner vielversprechenden Lösung führen, zumal die Papier- und Glascontainer an den Containerstandorten bestehen bleiben würden und dadurch auch die Missachtung der Einwurfzeiten, Lärmbelästigungen und Verunreinigungen nicht wegfallen. Hinzu kommt noch die begrenzte Lagermöglichkeit der Gelben Säcke aufgrund seiner 4-wöchigen Abholung.
       


2.2.9        Antrag von Anwohnern des Containerstandortes Lindenstraße bezüglich des Abzuges der Glascontainer

Stellungnahme der Gemeinde:

               Am 06.09.2016 wurde von Anwohnern des Containerstandortes Lindenstraße der Antrag gestellt, die aufgestellten Glascontainer aufgrund der enormen Lärmbelästigung abziehen zu lassen.

               Am 07.09.2016 wurde das Landratsamt Ebersberg gebeten beim Entsorgungsunternehmen zu prüfen, ob eine Aufstellung von schallgedämpften bzw. isolierten Glascontainern möglich wäre.

Der Gemeinderat wird über die entsprechenden Möglichkeiten nach Eingang der Antwort informiert.


2.2.10        Anbringung eines abschließbaren Tores am Containerstandort Lindenstraße

Stellungnahme der Gemeinde:

Mitte Dezember 2015 wurde der Containerstandort Lindenstraße vom bisherigen Standort ca. 100 Meter weiter nördlich an die neu eingerichtete Sammelstelle verlegt.

Aufgrund der Beschwerden von Anwohnern (insbesondere wegen der Nicht-Einhaltung der zulässigen Einwurfzeiten) wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2016 die Frage gestellt, ob aufgrund der geschilderten Situation sich der Gemeinderat für oder gegen die Anbringung eines Tores ausspricht? Der Gemeinderat hat sich gegen die Anbringung eines Tores ausgesprochen.

Ein Hauptkriterium für diese Entscheidung war neben den hohen Kosten (handbetriebenes Tor ca. 6.200 € bzw. elektrisches Tor ca. 11.700 € brutto) auch die Organisation der durchzuführenden Öffnungs- und Schließzeiten. Die Anwohner hätten diese Aufgabe nicht übernommen.

Das Hauptproblem beim Standort Lindenstraße ist die Nicht-Einhaltung der zulässigen Einwurfzeiten. Seit Januar 2016 wurden über 130 „Müllsünder“ gebührenpflichtig verwarnt.

Die Anwohner sind durch die ständige Lärmbelästigung in ihrer Lebensqualität massiv gestört. Aufgrund der gesamten Situation haben diese die Gemeinde gebeten, es doch mit einem Tor zu versuchen. Die Öffnung und Schließung haben sie zugesichert.

Die Kosten sollten dabei so gering wie möglich gehalten werden. Wichtig ist, dass es seinen Zweck erfüllt und dass ein Zugang außerhalb der Einwurfzeiten nicht mehr möglich ist.

Damit würden sich auch die Diskussionen um eine Videoüberwachung erledigen, da zuerst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Die Videoüberwachung gilt immer als letzte Möglichkeit.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Anbringung eines Tores beim Containerstandort Lindenstraße zu. Die Kosten sollen dabei so gering wie möglich gehalten werden. Die Öffnung und Schließung entsprechend der Nutzungszeiten muss durch die Anwohner gewährleistet sein.

       12 dafür : 6 dagegen


3.        Systemänderung

Beschuss:
Die Einführung des „Ebersberger Weges“ Ende der 80iger/Anfang der 90iger Jahre hatte das vorrangige Ziel, die Landkreisdeponie „An der Schafweide“ im Ebersberger Forst noch möglichst lange nutzen zu können, da zu diesem Zeitpunkt im Landkreis bereits Alternativstandorte für eine neue Mülldeponie gesucht wurden.

Die Aussicht, dass eine Deponie in unmittelbarer Nachbarschaft errichtet werden könnte, stellte für die Landkreisbürger einen großen Anreiz zur Müllvermeidung und Wertstoffsammlung dar.

Die Einführung der Komposttonne in den Jahren 1991/1992 führte zu einer weiteren Reduktion des Restmüllaufkommens. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch der  „Kompostführerschein“ eingeführt. Nur wer an einem Vortrag zur Eigenkompostierung teilgenommen hat, konnte einen Antrag auf Befreiung von der Komposttonne stellen. Diese Vorträge gibt es bereits seit langer Zeit nicht mehr. Heute genügt ein Antrag, Kenntnisse sind nicht nachzuweisen. Der Restmüllanteil in Komposttonnen lässt auf Unkenntnis schließen.

Im Jahr 1993 begann die Sammlung von Plastikabfällen, welche nach sechs verschiedenen Fraktionen vom Bürger vorsortiert werden mussten.

Ab 1995 kamen allen Leichtstoffverpackungen (LVP) in einen Container. Eine Sortierung ist jetzt nicht mehr notwendig.

Seit dem Jahr 2005 wird der Restmüll zur Müllverbrennung nach Ingolstadt transportiert.

Die ursprüngliche Motivation der Landkreisbürger zur Reduzierung des Müllaufkommens ist der heutigen Bevölkerung nur teilweise bekannt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichten zwar zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen, die Umsetzung ist jedoch regional sehr unterschiedlich. Die Anforderungen des Ebersberger Weges zuziehender Bevölkerung umfassend nahe zu bringen, gelingt nicht in ausreichendem Umfang. Auch ist die Akzeptanz von Wertstoffsammelstellen wegen der begrenzten und damit als bürgerunfreundlich empfundenen Einwurfzeiten eingeschränkt, und damit für so manchen Bürger ein Hindernis, sorgfältig zu trennen. Diese beiden Aspekte führen zu einem steigenden Wertstoffanteil in den Restmüllbehältern.

Das Müllkonzept des Landkreises Ebersberg ist vielen Neubürgern nur schwer zu vermitteln, die Situation, dass Wertstoffe einfach in die Restmülltonne und Restmüll in die Komposttonne geworfen werden, ist häufig zu vermuten.

Die an den Wertstoffsammelstellen zu verzeichnende Lärmbelästigung bei der Glas-Entsorgung, zu fallenden Containerdeckeln, motorisiertem Anlieferungsverkehr mit teilweise laut aufgedrehter Musik bei offenen Fahrzeugen und auch bei Containerleerungen durch die Entsorgungsunternehmen ist für die Anlieger massiv. Diese Beeinträchtigungen finden ihre Spitze in der Missachtung von Einwurfzeiten, wenn an Sonn- und Feiertagen, frühmorgens oder nachts entsorgt wird.

Unzulässige Ablagerungen neben den Containern, Überfüllung, und bei Wind zusätzliche Verunreinigung der Umgebung insbesondere mit Leichtverpackungen, beeinträchtigen das Ortsbild erheblich.

Auch die Einführung des Gelben Sackes würde nicht zu einer Lösung der Probleme führen, da die Containerstandorte für Papier und Altglas bestehen bleiben würden.

Die Einrichtung von Wertstoffsammelstellen hat für die Gemeinde neben der schwierigen Standortfrage einen hohen Investitions- und Unterhaltsaufwand zur Folge.

Den mit den Wertstoffsammelstellen verbundenen Problemen begegnen die Landkreisgemeinden auf unterschiedliche Art und Weise:

Unzulässigen Ablagerungen wird mittels Detekteien nachgegangen, andere ziehen Videoüberwachungen in Erwägung, manche Gemeinden investieren sehr viel Geld für unterirdische Wertstoffsammelstellen.

Die Beeinträchtigungen von Ortsbild und die Lärmbelästigungen können damit zwar eingedämmt, aber nicht annähernd vollständig verhindert werden. Der dem Erfolg gegenüber stehende Aufwand ist extrem hoch und wohl nicht verhältnismäßig.

Im Hinblick auf die massive Belastung von Anwohnern von Wertstoffsammelstellen und den großen Aufwand bei der Wertstoffsammlung eines jeden Einzelnen stellt sich deshalb die Frage, ob das vor rd. 30 Jahren eingeführte Bringsystem für in jedem Haushalt übliche, alltägliche Wertstoffe heute noch zeitgemäß ist und dem Anspruch der Gesellschaft auf einfache und zeitlich uneingeschränkte Entsorgung gerecht wird.

Die Gemeinde Pliening beantragt deshalb für den Landkreis Ebersberg die mittelfristige Umstellung des Bringsystems für diese haushaltsüblichen Wertstoffe auf ein geeignetes Modell des Holsystems. Ziel ist die Auflösung der öffentlichen Wertstoffsammelstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.10.2016 14:10 Uhr