Vollzug des Wasserrechts - Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 26.01.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde das Gewässerentwicklungskonzept nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erstellt und mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Es ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit weiterer gewässerkundlicher Maßnahmen, fachliche Basis für eine wirtschaftliche, gewässerverträgliche Unterhaltung und der Erreichung von Entwicklungszielen.
Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Gewässerentwicklungskonzept in der Fassung vom 01.12.2016.
19 dafür : 1 dagegen
Die Ausführung einzelner Maßnahmen der aus dem Gewässerentwicklungskonzept resultierenden Zielsetzungen sind im Rahmen von sog. Umsetzungskonzepten in Zusammenarbeit mit spezialisierten Ingenieurbüros zu erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor der Erstellung von Umsetzungskonzepten auf Basis des GEK eine Maßnahmenliste mit Darstellung von Vor- und Nachteilen (Realisierbarkeit, Flächenverfügbarkeit etc.) auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7
Datenstand vom 14.02.2017 13:29 Uhr