Prüfungswesen - Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 103 ff GO durch den Rechnungsprüfungsausschuss oder einen Sachverständigen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 26.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 26.01.2017 ö Beschliessend 16

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die örtliche Rechnungsprüfung an einen externen Sachverständigen zu vergeben und beauftragt die Verwaltung, geeignete Sachverständige zu eruieren und dem Gemeinderat zur Entscheidung darzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.02.2017 13:29 Uhr