Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 850/11 und 850/12 Gemarkung Gelting, Sommerhausstraße 29 und 31, Gelting
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 09.03.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roth, Baumann, Huber“ das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich
- der Errichtung je einer Einzelgarage und eines daran angebauten überdachten Stellplatzes sowie, damit verbunden, eine Verschiebung um 1,00 m nach Norden für die östliche Garage und um 1,85 m nach Norden für die westliche Garage.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze durch das Doppelhaus um 1,0 m nach Richtung Norden.
10 dafür : 0 dagegen
- der Errichtung von vier
Kellerlichtschächten (Länge 0,92 m und Tiefe jeweils ca. 0,70 m).
10 dafür : 0 dagegen
- einer Rasengitterfläche, ca. 2,0 m², innerhalb der lt. Bebauungsplan zu begrünenden und von jeglicher Bebauung freizuhaltenden Fläche.
10 dafür : 0 dagegen
- der Überschreitung der Baugrenze um jeweils 1,36 m auf einer Breite von 4,70 m nach Richtung Süden zur Errichtung von Terrassen.
8 dafür : 2 dagegen
- der Überschreitung der Grundfläche durch die geplante Vergrößerung der Stellplatzflächen vor den Garagen.
8 dafür : 2 dagegen
- der Überschreitung der zulässigen Höhe von Einfriedungen von Terrassentrennwänden mit einer Höhe von 2,50 m und einer Länge von 3,0 m.
10 dafür : 0 dagegen
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen für die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 850/11 und 850/12 Gemarkung Gelting, Sommerhausstraße 29 und 31, Gelting, unter Berücksichtigung der vorangegangenen Befreiungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2017 09:29 Uhr