Feuerwehrhaus Pliening – Billigung der Entwurfsplanung mit Entscheidung über die Dachform, Beauftragung entsprechender Fachplanungsbüros und des Architekturbüros für die weiteren Leistungsphasen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 27.04.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Beschluss 1:
Der Gemeinderat billigt die vorliegende Freiflächenplanung sowie die Entwurfsplanung für das Feuerwehrgerätehaus Pliening mit Flachdach. Mit der Genehmigungsplanung kann nach dem Eingang der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen werden.
17 dafür : 3 dagegen
Beschluss 2:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, die Fachplanungsaufträge für die „Elektroplanung“ sowie die „Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsplanung“ dem wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
18 dafür : 2 dagegen
Beschluss 3:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, den Planungsauftrag für die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Objektplanung – Gebäude und Innenräume“, nach erhaltener Baugenehmigung an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
18 dafür : 2 dagegen
Beschluss 4:
Der Erste Bürgermeister wird abweichend von der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Pliening ermächtigt, sämtliche Aufträge zur Realisierung des Feuerwehrgerätehauses unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Vorschriften dem jeweils wirtschaftlichsten Bietern zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Datenstand vom 19.05.2017 09:37 Uhr