Kommunalrecht - Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied durch Herrn Martin Eberl
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung, 24.08.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | Gemeinderatssitzung | 24.08.2017 | ö | 83 |
Diskussionsverlauf
Das Gemeinderatsmitglied Eberl ist aufgrund seiner Eigenschaft als Betroffener persönlich beteiligt. Herr Eberl wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 bis 3 GO von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
13 dafür : 0 dagegen
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Ehrenamts als Gemeinderatsmitglied von Herrn Martin Eberl zu.
13 dafür : 0 dagegen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2017 10:46 Uhr