Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung der Teilstrecken des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 1 "Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee" zur Ortsstraße "Cundhartstraße" bzw. beschränkt-öffentlichem Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.01.2018 ö Beschliessend 06

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Aufstufung) der Teilstrecke der Teilfläche des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee“ auf der Teilfläche der Fl.Nr. 954/1 Gemarkung Pliening auf dem Abschnitt einer Teilstrecke von 0,234 km beginnend ab der nördlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 915 Gemarkung Pliening bis zur nördlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 954 Gemarkung Pliening zur Ortsstraße. Die Straßenbaulast obliegt weiterhin der Gemeinde Pliening.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Ortsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.

10 dafür : 0 dagegen

Der Bauausschuss beschließt die Umstufung (Abstufung) des ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee“ auf der Fl.Nr. 954 Gemarkung Pliening auf einer Teilstrecke von 0,207 km beginnend an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 954 Gemarkung Pliening bis zur Einmündung in die Friedhofsallee zum beschränkt-öffentlichen Weg „Weg von der Cundhartstraße zur Friedhofsallee“. Als Widmungsbeschränkungen sind „Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher Verkehr frei“ einzutragen. Die Straßenbaulast obliegt auch weiterhin der Gemeinde Pliening

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zum beschränkt-öffentlichen Weg vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2018 09:17 Uhr