Fluglärm - Verbesserung der Schutzwirkung des Fluglärmschutzgesetzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.08.2018 ö 81

Beschluss

Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) vom 18.05.2018 beschreibt umfänglich und kompetent den Bedarf an gesetzlichen Anpassungen beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm. Vorrangig nimmt die Stellungnahme dabei Bezug auf die gesetzlich bereits für 2017 vorgesehene Überprüfung der Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes (FluglärmG). Dieses behandelt die Aufgabenbereiche passiver Schallschutz und Wohnsiedlungsrestriktionen bzw. Bauverbote für die besonders durch Fluglärm belasteten Wohngebiete im Umfeld von Flughäfen.

Die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) beschränkt sich nicht nur auf den aktuellen Berichtsbedarf zu novellierungsbedürftigen Regelungen des Fluglärmschutzgesetzes. Gleichzeitig macht die Stellungnahme darauf aufmerksam, dass den Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, also dem Vermeiden/der Reduzierung des Lärms an der Quelle endlich hinreichend Aufmerksamkeit zu schenken ist und hierfür die geeigneten gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sind.

Folglich regt die Stellungnahme an, auch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) einer Überprüfung zu unterziehen, weil in diesem, derzeit in nahezu unwirksamem Maße, aktive Schallschutzmaßnahmen ihre gesetzliche Verankerung finden.

Der Gemeinderat Pliening schließt sich den Einschätzungen und Forderungen der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zum Entwurf eines Berichts der Bundesregierung zur Eval uierung des Fluglärmschutzgesetzes, mit der der dringende gesetzliche Reformbedarf im Hinblick auf die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm begründet wird, an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2018 12:42 Uhr