Nächtlicher Erntelärm - Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 30.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 30.08.2018 ö Beschliessend

Diskussionsverlauf

In der Gemeinderatssitzung am 26.07.2018 wurde angefragt, wie lange landwirtschaftliche Fahrzeuge in der Nacht z. B. Dung ausfahren dürfen.

Eine diesbezügliche Nachfrage beim Landratsamt Ebersberg ergab folgendes:

Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung eines Feldes (z. B. Abernten oder Dung aufbringen) wird nicht durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz erfasst, da ein landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück nicht den Begriff der „Anlage“ nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt.

Landesrechtliche Regelungen diesbezüglichen bestehen nicht.

Im Falle einer Störung bestünde daher nur die Möglichkeit,  privatrechtlich nach § 906 BGB vorzugehen.

Für etwaigen Rückfragen steht ein Mitarbeiter des Sachgebietes Immissionsschutz beim Landratsamt Ebersberg zur Verfügung.

Eine ergänzende Nachfrage beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg sowie beim Bayerischen Bauernverband führte zu keinem anderen Ergebnis. Es wurde lediglich ergänzend mitgeteilt, dass im Falle des Aufbringens von Dung dieser „schnellstmöglich“, d. h. innerhalb von ca. zwölf Stunden, eingearbeitet werden soll.

Datenstand vom 03.09.2018 12:42 Uhr