Bauleitplanung - Bebauungsplan "Gelting - Fraundienststraße, 1. Änderung" - Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 08.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.11.2018 ö Beschliessend 144

Beschluss

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Gelting – Fraundienststraße, 1. Änderung“ ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:

Festsetzung A 4, 1. Satz:

„Die Wandhöhe, gemessen von Geländeoberkante der Außenkante der talseitigen Außenwand bis zum Schnittpunkt der Oberkante Dachhaut, darf 6,30 m nicht überschreiten.“

9 dafür : 0 dagegen

Festsetzung A 4, 3. Satz:

„Für Garagen und Carports sind Satteldächer mit gleicher Neigung wie das Hauptgebäude zwingend festgesetzt.“

9 dafür : 0 dagegen

Festsetzung A 4, Letzter Satz:

„Für Pergolen, sowie für Brüstungen an Loggien, Balkone und Terrassen sind auch andere Materialien als Holz zulässig. Die Dacheindeckung hat mit Tonziegeln oder Dachplatten zu erfolgen.“

9  dafür : 0 dagegen


Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Gelting – Fraundienststraße, 1. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2018 wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2018 13:55 Uhr