Bauleitplanung - Bebauungsplan "Gelting - Fraundienststraße, 1. Änderung" - Freigabe für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 08.11.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Gelting – Fraundienststraße, 1. Änderung“ ist wie folgt zu ergänzen bzw. zu ändern:
Festsetzung A 4, 1. Satz:
„Die Wandhöhe, gemessen von Geländeoberkante der Außenkante der talseitigen Außenwand bis zum Schnittpunkt der Oberkante Dachhaut, darf 6,30 m nicht überschreiten.“
9 dafür : 0 dagegen
Festsetzung A 4, 3. Satz:
„Für Garagen und Carports sind Satteldächer mit gleicher Neigung wie das Hauptgebäude zwingend festgesetzt.“
9 dafür : 0 dagegen
Festsetzung A 4, Letzter Satz:
„Für Pergolen, sowie für Brüstungen an Loggien, Balkone und Terrassen sind auch andere Materialien als Holz zulässig. Die Dacheindeckung hat mit Tonziegeln oder Dachplatten zu erfolgen.“
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Gelting – Fraundienststraße, 1. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 08.11.2018 wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2018 13:55 Uhr