Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 41.1 der Gemeinde Poing "Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing - Neukonzeption/Erweiterung" - Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.02.2019 ö Beschliessend 17

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 41.1 „Sport-, Freizeit- und Erholungszentrum Poing – Neukonzeption/Erweiterung“ folgende Anregungen:


I.        Parkplätze
Die für die Planung erforderlichen zusätzlichen Stellplätze werden am Parkplatz an der Plieninger Straße nachgewiesen. Auch wenn die überwiegende Zahl der Sportzentrum-Nutzer aus Poing kommen dürfte, erscheint es sinnvoll, diese Planung und deren verkehrliche Auswirkungen in ein notwendigerweise zu erstellendes Verkehrswegekonzept für Poing einfließen zu lassen.

II.        Niederschlagswasser
Im östlichen Planbereich sind Wasserflächen dargestellt. Lt. Planzeichen zum Bebauungsplan handelt es sich dabei um „temporär wasserführende Gräben“. Die Lage entlang der Altmoräne macht es erforderlich, diese Flächen auf ihre Aufnahmefähigkeit bei Starkregenereignissen zu prüfen. Weder aus der Begründung, noch aus dem Umweltbericht ist erkennbar, dass diese Flächen geeignet sind, Starkregenereignissen ausreichend Fläche zu bieten.

Der temporäre Graben läuft Richtung Norden aus. Die Gemeinde Pliening sieht die Gefahr, dass bei Starkregen der Ortsteil Ottersberg von dem von der Altmoräne im Gemeindegebiet Poing abfließenden Wasser bedroht wird. Entsprechende Untersuchungen sind vorzulegen und ggf. im Planentwurf zu berücksichtigen.

Bis zur Vorlage entsprechender Nachweise wird die vorliegende Planung abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2019 10:22 Uhr