Bauleitplanung Nachbargemeinden - Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet W 7 "Am Bergfeld" - Stellungnahme im Verfahren nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 07.02.2019 ö Beschliessend 18

Beschluss

Die Gemeinde Pliening erhebt weiterhin Bedenken gegen die geplante Ausweisung des Baugebietes W 7 „Am Bergfeld“ der Gemeinde Poing.

Gründe hierfür sind die bislang nicht berücksichtigten Anregungen
  • zur verkehrlichen Entwicklung und deren umwelttechnischen Auswirkungen,
  • zum geplanten Zeitrahmen für die Bebauung,
  • zur Anbindung an die Ortsumfahrung Pliening,
  • zur geplanten Nachverdichtung,
  • zur Anbindung an die bestehenden Fuß- und Radwege auf Plieninger Flur,
  • zu möglichen landwirtschaftlichen Umwelteinwirkungen auf das Plangebiet und
  • zur Stellplatzproblematik

aus der Beschlussfassung vom 08.11.2018. Auf die erneute Aufzählung der Punkte wird zur Vermeidung von Wiederholungen verzichtet.

Zur Ortsrandbebauung hat die Gemeinde Poing beschlossen, eine dreigeschossige Bebauung entlang des nördlichen Ortsrandes und eine viergeschossige Bebauung entlang des östlichen Ortsrandes beizubehalten. Lediglich für die Quartiere W 4 bis W 6 ist nun noch eine Überschreitung der festgesetzten Wandhöhen um 3,0 m (statt bislang 6,0 m) möglich. Außerdem wird inzwischen in § 17 des Bebauungsplan-Entwurfs in den Bauquartieren WA 1 bis WA 3 und WA 7 bis WA 9 als Dachform ausschließlich Flachdach festgesetzt. Die Gefahr, zurückgesetzter, sogenannter „Laternen“- oder „Staffel“-Geschosse ist damit nicht ausgeschlossen.

Zudem entspricht die vorgelegte Planung, die von einem fünfgeschossigen Gymnasium auf eine drei- bzw. viergeschossige Wohnbebauung am Rande des Bebauungsplanes reduziert wird, noch nicht einer zum Ortsrand hin abflachenden Bebauung.

Die Anregung zur Biogas-Anlage wurde durch einen Hinweis im Umweltbericht berücksichtigt. Die Angaben zur Entfernung des Sondergebietes und der Biogasanlage im Beschluss sind jedoch falsch und widersprechen den diesbezüglichen Angaben im Umweltbericht. Ein immissionsschutzfachliches Gutachten wurde nicht eingeholt.

Die pauschale Festsetzung von 150 erforderlichen Stellplätzen für das Gymnasium in § 7 Abs. 5 ist unzureichend und verfehlt. In der Stellplatzsatzung der Gemeinde Poing werden sechs Stellplätze pro Klassenzimmer gefordert. 150 Stellplätze würden 25 Klassenzimmern entsprechen. Wir gehen davon aus, dass das Gymnasium deutlich größer ausfallen wird. Das müsste in der Planung berücksichtigt werden. Die pauschale Festsetzung trägt dem nicht Rechnung.

Den Anregungen der Gemeinde Pliening wurde daher nur zu einem kleinen Teil Rechnung getragen. Die Thematik der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung ist immer noch nicht gelöst.

Die Gemeinde Pliening lehnt daher die geplante Bebauung im Baugebiet W 7 „Am Bergfeld“ der Gemeinde Poing weiterhin ab und erhält ihre bisherigen Einwendungen ausdrücklich aufrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2019 10:22 Uhr