Bauleitplanung Nachbargemeinden - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O (VEP) der Gemeinde Poing für das Gebiet "Hauptstraße Ost, Teilbereich West - großflächiger Einzelhandel" - Erneute Stellungnahme im Verfahren nach § 13 a Abs. 2 und 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.04.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Pliening erhebt gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32-O der Gemeinde Poing für das Gebiet „Hauptstraße Ost, Teilbereich West – großflächiger Einzelhandel“ weiterhin Bedenken und lehnt die Planung in der vorliegenden Form ab.
Die bereits mit Beschluss vom 14.06.2018 vorgebrachten Anregungen zur erwartenden Verkehrsbelastung, der Sicherung der örtlichen Nahversorgung sowie der Forderung, die Planung so abzuändern, dass sie sich bezüglich der Verkaufsflächen ausschließlich am Bedarf der angrenzenden Wohngebiete der Gemeinde Poing orientiert, werden erneut vorgebracht.
Die in der Stellungnahme der Gemeinde Poing angeführte Stellungnahme der Regierung von Oberbayern liegt der Gemeinde Pliening nicht vor. Inwieweit diese die Anregungen der Gemeinde Pliening widerlegen, ist daher nicht feststellbar.
Außerdem wird auf den fehlenden Vorhaben- und Erschließungsplan in der E-Mail vom 29.03.2019 übersandten Unterlagen und auf die damit verbundenen
Rechtsfolgen hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.04.2019 09:05 Uhr