Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe entfallen sind
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung, 23.05.2019
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Folgender nichtöffentliche Beschluss wurde
vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.04.2019 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:
Gemeinderatssitzung vom 25.04.2019:
TOP 49: Rechtsangelegenheiten - Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet "Poing Am Bergfeld, (IV. Entwicklungsstufe)" - Entscheidung über einen Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Der Gemeinderat beschließt, gegen den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Gebiet „Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe)“ Rechtsmittel einzulegen. Gründe hierfür sind unter anderem, dass die Gemeinde Poing die vorgebrachten Anregungen zu den verkehrlichen Auswirkungen von Pliening nicht berücksichtigt hat.
Zu diesem Zweck ist nach Bekanntmachung des Bebauungsplanes ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO sowie ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zu stellen.
Herr Erster Bürgermeister Frick wird ermächtigt, die notwendigen Schritte zu veranlassen und Aufträge zu erteilen.
Datenstand vom 05.06.2019 11:23 Uhr