Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 "Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.02.2020 ö Beschliessend 34

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, eine Teilstrecke aus dem beschränkt öffentlichen Weg Nr. 21 „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ aus dem Grundstück Fl.Nr. 1855/2/Teilfläche Gemarkung Pliening mit einer Länge von 0,347 km, beginnend an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2494 Gemarkung Pliening und endend in Höhe der Nordost-Grenze der Fl.Nr. 1834/2 Gemarkung Pliening als Bestandteil der Ortsstraße Nr. 97 „Gruber Straße und Teil der Parsdorfer Straße“ umzustufen. Die Straßenbaulast obliegt weiterhin der Gemeinde Pliening.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Ortsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 08:36 Uhr