Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Umstufung einer Teilfläche des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 21 "Geh- und Radweg Landsham - Grub" zum Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 "Landsham - Grub"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.02.2020 ö Beschliessend 35

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, eine Teilstrecke aus dem beschränkt öffentlichen Weg Nr. 21 „Geh- und Radweg Landsham – Grub“ aus dem Grundstück Fl.Nr. 1855/2/Teilfläche Gemarkung Pliening mit einer Länge von 0,282 km, beginnend in Höhe der Nordost-Grenze der Fl.Nr. 1834/2 Gemarkung Pliening und endend an der Gemeindegrenze nach Poing, Ortsteil Grub, auf Höhe Fl.Nr. 1852 Gemarkung Pliening als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Landsham - Grub“ umzustufen. Die Straßenbaulast obliegt weiterhin der Gemeinde Pliening.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufung der Teilstrecke zur Ortsstraße vorzunehmen und die notwendigen Berichtigungen im Bestandsverzeichnis vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2020 08:36 Uhr