Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen, deren Geheimhaltungsgründe entfallen sind


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 20.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 20.02.2020 ö 11

Diskussionsverlauf

Folgende nichtöffentlichen Beschlüsse wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 30.01.2020 wegen Wegfall des Geheimhaltungsgrundes zur Veröffentlichung freigegeben:

Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019:
Seniorenwohnanlage nebst Zusatznutzung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 19 und 20 Gemarkung Pliening, Geltinger Str. 28, Pliening – Vergabe der freiberuflichen Dienstleistungen – Auftragserteilung
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 1 – Fachplanerleistungen „Objekt“ an Gaigl Architekten PartnerbB und Sitzberger Architekten GmbH als Bietergemeinschaft.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 2 – Fachplanerleistungen „Tragwerk“ an Berk + Partner Bauingenieure GmbH, München.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 3 – Fachplanerleistungen „Heizung, Lüftung, Sanitär“ an Rennert Ingenieure, Hof.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 4 – Fachplanerleistungen „Elektro“ an Rennert Ingenieure, Hof.
Der Gemeinderat beschließt die Auftragserteilung für das Los 5 – Fachplanerleistungen „Freianlagen“ an Steidle & Felgentreu Landschaftsarchitekten PartGmbB, Kirchheim.

Personalwesen - Gewährung Ergänzende Leistung Großraumzulage München
  1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 23.11.2000 bzw. 29.09.2011 über die Gewährung einer Ergänzenden Leistung (Ballungsraumzulage) nach Maßgabe der Bestimmungen des Tarifvertrages zur Fortführung der ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL) vom 23.07.2007 in der jeweils geltenden Fassung wird aufgehoben.
  2. Der Arbeitgeber gewährt den Beschäftigten ab 01.01.2020 eine Großraumzulage München (Grundbetrag und Kinderbetrag) nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung.
  3. Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.
  4. Die Großraumzulage entfällt ersatzlos
  1. und mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzung nach der öTV A 35 nicht mehr erfüllt sind,
  2. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
  1. Die Gewährung der Großraumzulage München steht unter einem Widerrufsvorbehalt: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Gewährung der Großraumzulage München zu widerrufen, wenn die öTV A 35 von einer der tarifschließenden Parteien wirksam gekündigt wird und zwar frühestens zum Ablauf der Kündigungsfrist.


Gemeinderatssitzung vom 30.01.2020
Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Poing für das Baugebiet "Am Bergfeld W 7" - Verkehrsuntersuchung durch die Gemeinde Poing
Der Gemeinderat beschließt ein gemeinsames Verkehrsgutachten mit der Gemeinde Poing durch das Büro Schlothauer & Wauer. Ziel ist es, belastbare Zahlen hinsichtlich der Verkehrsbelastung von Poing nach Pliening bzw. von Pliening nach Poing zu erhalten. Bestandteil des Verkehrsgutachtens ist insbesondere eine Verkehrsbefragung zu Ziel- und Quellverkehr auf der EBE 2, Ortsdurchfahrt Ottersberg.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die Gemeinde Poing.
Nach Vorliegen der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wird über einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO erneut entschieden.

Datenstand vom 26.02.2020 07:49 Uhr