Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Finanzausschuss.
Der Finanzausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Satzung) besteht aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
18 dafür : 3 dagegen
Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen
Ausschuss für Umwelt, Bau und Entwicklung.
7 dafür : 14 dagegen
Bau- und Umweltausschuss
14 dafür : 7 dagegen
Der Bau- und Umweltausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. b der Satzung) besteht aus dem Vorsitzenden und 9 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
20 dafür : 1 dagegen
Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 2 Abs. 1 Buchst. c der Satzung) besteht aus 6 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.
21 dafür : 0 dagegen
Das Sitzungsgeld gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses und sonstigen Besprechungen und Tagungen, zu denen der Erste Bürgermeister lädt, beträgt 40,00 Euro.
21 dafür : 0 dagegen
Die Pauschalentschädigung für Verdienstausfall gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.
21 dafür : 0 dagegen
Die Pauschalentschädigung für sonstige Nachteile gem. § 3 Abs. 3 Satz 3 der Satzung beträgt 15,00 Euro je volle Stunde.
21 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen Seniorenreferenten oder eine Seniorenreferentin.
21 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinderat bestellt aus seiner Mitte einen Kinder- und Jugendreferenten oder eine Kinder- und Jugendreferentin.
20 dafür : 1 dagegen
Die Pauschalentschädigung für die Referententätigkeit beträgt 50 Euro pro Monat.
21 dafür : 0 dagegen
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der als Anlage des Beschlusses beigefügten Fassung (ohne die erläuternden Anmerkungen der Verwaltung) unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse mit Wirkung vom 01.05.2020.