Personenstandswesen - Bestellung des Ersten Bürgermeisters Roland Frick zum Eheschließungs-Standesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Gemeinderatssitzung 07.05.2020 ö Beschliessend 41

Diskussionsverlauf

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick ist persönlich beteiligt. Herr Frick wird deshalb nach Art. 49 Abs. 1 – 3 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

20 dafür : 0 dagegen

Den Vorsitz übernimmt der Zweite Bürgermeister Franz Burghart.

Beschluss

Herr Erster Bürgermeister Roland Frick wird mit Wirkung vom 08. Mai 2020 zum Standesbeamten bestellt.

Die Bestellung wird auf folgende Tätigkeiten beschränkt (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 AVPStG):

  1. Vornahme von Eheschließungen

  1. Vornahme der im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister

  1. Erstmalige Ausstellung von Personenstandsurkunden

  1. Beglaubigung oder Beurkundung von Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2020 08:38 Uhr